Gründer und Investoren drängen EU-Politiker, den Entwurf „EU Inc.“ für bessere Wachstumschancen von Unternehmen in Europa nicht aufzuweichen.
50 europäische CEOs sowie Investorinnen und Investoren fordern EU-Abgeordnete auf, das in Brüssel verhandelte EU-Inc.-Gesetz nicht zu verwässern. Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben hervor, das am Donnerstag an politische Entscheidungsträger ging.
Das Gesetz soll Unternehmensgründungen und den Betrieb über EU-Grenzen hinweg günstiger und einfacher machen. Es könnte bis Ende des Jahres verabschiedet werden.
Die Verhandlungen in Brüssel deuten jedoch darauf hin, dass die endgültige Fassung hinter den Erwartungen vieler Start-up-Gründerinnen und -Gründer zurückbleiben könnte.
Das EU-Inc.-Gesetz gehört zu den Vorhaben, mit denen die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken will.
Unternehmen in Europa haben Mühe zu wachsen, weil zersplitterte Regeln für mehr Bürokratie und hohe Verwaltungskosten sorgen. Im Binnenmarkt wird das zu einer echten Hürde.
„Die Politik muss dafür sorgen, dass am Ende wirklich eine europäische Unternehmensform entsteht und nicht nur eine weitere Schicht auf 27 nationale Systeme obendrauf“, heißt es in dem Schreiben.
Zu den Unterzeichnenden gehören auch Investorinnen und Investoren von Index Ventures, Accel, Balderton, Atomico und EQT. Sie fordern die Politik auf zu entscheiden, „ob EU Inc. zum wirtschaftlichen Motor Europas wird oder zu einer so verwässerten Rechtsform, dass sie niemand nutzt“.
Die Forderungen
Die Unterzeichnenden verlangen, dass die „freie Wahl des Sitzes“ erhalten bleibt. Gründerinnen und Gründer sollen den rechtlichen Sitz ihres Unternehmens wählen können, ohne alle Aktivitäten an einem Ort bündeln zu müssen.
Nach ihrem Willen soll der Zugang zu EU Inc. nicht nur „innovativen“ Start-ups vorbehalten bleiben. Befürworter enger Regeln warnen jedoch, dass ein völlig offenes Modell das System überlasten und seine Wirkung schwächen könnte.
„EU Inc. braucht ein einziges, maßgebliches europäisches Register und nicht nur eine Oberfläche über 27 nationale Systeme“, heißt es weiter unter den Forderungen. Das würde die Einsicht in Unternehmensunterlagen deutlich vereinfachen, argumentieren sie.
Außerdem verlangen sie, dass Beschäftigte erst dann Steuern zahlen müssen, wenn sie tatsächlich Unternehmensanteile halten. Der arbeitsrechtliche Schutz soll weiterhin an den Ort gekoppelt bleiben, an dem die Mitarbeitenden tatsächlich arbeiten.