Französische Nationalversammlung beschließt einstimmig Rückgabe von in der Kolonialzeit geraubten Kulturgütern.
Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung haben am Montag einstimmig für ein Gesetz gestimmt, das die Rückgabe von aus früheren französischen Kolonien geraubten Kunstwerken und Kulturobjekten erleichtert. Der französische Senat hatte den Gesetzentwurf bereits im Januar gebilligt.
Zuletzt haben Staaten wie Algerien, Mali und Benin Frankreich um die Rückgabe von Kulturgütern gebeten.
Das Gesetz soll die Rückgabe von Kulturgütern vereinfachen, die Frankreich seinen früheren Kolonien unrechtmäßig entzogen hat. Im Mittelpunkt stehen Objekte, die zwischen 1815 und 1972 nach Frankreich gelangten – dem Jahr, in dem die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes in Kraft trat.
Das lange erwartete Restitutionsgesetz kommt damit fast ein Jahrzehnt nach dem Versprechen von Präsident Emmanuel Macron, afrikanische Kulturgüter zurückzugeben.
„Afrikanisches Kulturerbe darf nicht nur in Privatsammlungen und europäischen Museen existieren“, sagte der französische Präsident in einer Rede im November 2017 in Ouagadougou in Burkina Faso. „Innerhalb von fünf Jahren möchte ich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass afrikanisches Kulturerbe vorübergehend oder dauerhaft nach Afrika zurückkehren kann.“
Das neue Gesetz sieht vor, dass Staaten einen formellen Antrag auf Rückgabe stellen und zusagen, die Objekte zu schützen und öffentlich zugänglich zu machen. Ein Ausschuss prüft die Anträge und entscheidet auf Grundlage von Belegen, dass die Stücke unrechtmäßig oder mit Gewalt erworben wurden. Militärgüter, öffentliche Archive und Anteile an archäologischen Ausgrabungen sind ausgenommen.
Die Abstimmung über das Gesetz fiel zwar einstimmig aus, über seinen Umfang gab es jedoch Streit – vor allem über den Zeitraum, für den es gelten soll.
Anfang dieses Jahres gab Frankreich die heilige Trommel Djidji Ayôkwé an die Elfenbeinküste zurück. Kolonialtruppen hatten sie 1916 beschlagnahmt.