Spanien verzeichnete 2025 83.683 Scheidungen, das sind 2,7 % weniger als im Vorjahr. Besonders auffällig: Geteiltes Sorgerecht überholt Alleinsorge der Mutter.
Das Nationale Statistikinstitut bestätigt, dass 2025 erneut ein Jahr mit weniger Trennungen von Ehepaaren war. Insgesamt 83.683 Verfahren wegen Scheidungen, Trennungen und Eheannullierungen wurden gezählt. Scheidungen machten 96,5 % der Fälle aus (80.785 Verfahren), Trennungen 3,4 % (2.872) und Annullierungen nur 0,1 % (27). Sowohl Scheidungen als auch Trennungen gingen zurück im Vergleich zu 2024, um 2,7 % beziehungsweise 20,3 %.
Die meisten Trennungen verliefen ohne größeren Konflikt: 80,5 % der Scheidungen galten als einvernehmlich, 19,5 % landeten wegen Streit zwischen den Parteien vor Gericht. Nach dem gewählten Verfahren zur Formalisierung: 59,3 % wurden per Gerichtsurteil geregelt, 24,8 % per Beschluss und 15,9 % durch eine notarielle Urkunde. Diese letzte Option gewinnt gegenüber dem Vorjahr weiter an Bedeutung.
Von den Scheidungen des Jahres 2025 entfielen 2.221 auf gleichgeschlechtliche Paare, das sind 2,7 % aller Fälle, mit mehr Scheidungen unter Frauen (1.226) als unter Männern (995). Unter den Trennungen betrafen 80 Verfahren ebenfalls gleichgeschlechtliche Paare.
Die Ehen, die 2025 mit einer Scheidung endeten, hatten im Schnitt 16,2 Jahre gedauert. Dieser Wert liegt fast auf dem Niveau des Vorjahres. Fast ein Drittel der Trennungen (31,2 %) erfolgte nach 20 oder mehr Jahren Ehe, nur 3,4 % schon vor Ablauf von zwei gemeinsamen Jahren.
Wer sich scheiden lässt – und in welchem Alter
Das durchschnittliche Alter von Menschen, die sich scheiden lassen, steigt weiter Jahr für Jahr: 49,1 Jahre bei Männern und 46,6 bei Frauen im Jahr 2025, verglichen mit 46,7 beziehungsweise 44,2 Jahren im Jahr 2016. Die meisten Scheidungen betrafen die Altersgruppe von 40 bis 49 Jahren, bei Männern wie bei Frauen.
Bei 80,4 % der Scheidungen zwischen verschiedengeschlechtlichen Paaren hatten beide Partner die spanische Staatsangehörigkeit. In 12,1 % der Fälle war nur einer ausländischer Herkunft, in 7,5 % waren beide Ausländer. Vor der Eheschließung waren die allermeisten ledig: Nur 9,3 % der Männer und 10,1 % der Frauen waren zuvor schon einmal geschieden.
Kinder, Sorgerecht und Unterhalt: der deutlichste Wandel
Fast die Hälfte der aufgelösten Ehen (47,1 %) hatte weder minderjährige Kinder noch erwachsene Kinder, die finanziell abhängig sind. Wo Kinder betroffen waren, zeigt die Verteilung des Sorgerechts den auffälligsten Befund des Berichts: In 50,8 % der Fälle mit minderjährigen Kindern entschieden sich die Eltern für ein gemeinsames Sorgerecht, damit liegt dieses Modell bereits vor den 45,3 % der Fälle, in denen die Mutter allein das Sorgerecht erhielt, und deutlich vor den 3,4 %, in denen es dem Vater zugesprochen wurde. Das bestätigt einen Trend, der seit Jahren wächst und die traditionelle Rollenverteilung umkehrt.
Beim Unterhalt wurde in 53,7 % der Scheidungen mit Kindern ein Unterhaltsanspruch festgelegt. In 52,1 % der Fälle zahlte der Vater, in 44,1 % teilten sich beide Eltern die Zahlungen. Ein Ausgleichsunterhalt spielte eine deutlich kleinere Rolle: Er wurde in 6,4 % der Scheidungen vereinbart, und in 91,4 % dieser Fälle musste der Ehemann zahlen.
Scheidungslandkarte: Ceuta vorn, doppeltes Schlusslicht
Nach Regionen betrachtet verzeichnete Ceuta die höchste Rate an ehelichen Trennungen, mit 2,5 Fällen je 1.000 Einwohner, deutlich über dem Landesdurchschnitt von 1,7. Am anderen Ende stehen Extremadura und Kastilien-León; beide kommen nur auf 1,4 Fälle je 1.000 Einwohner.
Im internationalen Vergleich steht Spanien damit relativ gut da. Die folgende Grafik setzt die Zahl der Scheidungen ins Verhältnis zur Zahl der Eheschließungen in einem bestimmten Jahr (das Verhältnis zwischen der rohen Scheidungs- und der Heiratsrate). Beispiel: Kommt es in einem Jahr zu 500 Scheidungen und 1.000 Eheschließungen in einer Region, entspricht das einer Scheidung auf zwei Eheschließungen, also 50 %.
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Die Daten beziehen sich jeweils auf das zuletzt verfügbare Jahr in jedem Land. Für Portugal stammen sie zum Beispiel aus dem Jahr 2020 und für Deutschland aus dem Jahr 2017.