Das EU-Parlament hat für die Aufnahme des Rechtes auf Abtreibung in die Grundrechtecharta gestimmt.
Das EU-Parlament hat dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. 336 Abgeordnete stimmten für die Aufnahme, 163 stimmten dagegen.
"Keine Frage des Blickwinkels"
Vor allem aus dem rechten Lager im Parlament gab es Widerstand. Manon Aubry, Co-Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament, adressierte die Abgeordneten, die gegen den Vorschlag gestimmt hatten, direkt.
"Das Recht auf Abtreibung ist keine Frage des Blickwinkels. Es ist ein Menschenrecht", sagte sie.
"Nein, das Recht auf Abtreibung ist kein strittiges Thema. Es ist eine grundlegende Freiheit. Nein, das Recht auf Abtreibung tötet nicht. Im Gegenteil, es rettet Leben", so Aubry weiter.
Eine symbolische Entscheidung
Die Abstimmung ist nicht-bindend und hat vor allem symbolischen Wert. Zur tatsächlichen Aufnahme des Rechtes auf Abtreibung in die rechtlich bindende EU-Charta der Grundrechte bräuchte es die Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten.
Es ist davon auszugehen, dass mehrere Länder ihr Veto einlegen würden, sollte es überhaupt so weit kommen.
In Polen und Malta beispielsweise ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen stark eingeschränkt. In Polen wird aktuelle eine Lockerung der Gesetzeslage diskutiert.
Im März nahm Frankreich als erster EU-Mitgliedsstaat das Recht auf Abtreibung in die Verfassung auf. Präsident Emmanuel Macron kündigte damals an, sich für die Aufnahme des Rechtes in die EU-Grundrechtecharta einsetzen zu wollen.