In Frankreich wird derzeit eine politische Debatte über einen umstrittenen Vorschlag geführt, der ein gesetzliches Recht auf ärztlich assistierte Sterbehilfe vorsieht. Eines der Hauptprobleme sind die Kriterien für die Inanspruchnahme.
Nach seiner Wiederwahl zum Präsidenten im Jahr 2022 kündigte Emmanuel Macron an, ein Gesetz zur Sterbehilfe einzuführen. Seitdem steht der Gesetzentwurf immer wieder in der Kritik. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Bedingungen, unter denen Patientinnen und Patienten Anspruch auf Sterbehilfe hätten.
Kritiker argumentieren, die Kriterien seien zu weit gefasst oder nicht ausreichend präzise definiert. Sie warnen vor möglichen unbeabsichtigten Folgen – darunter die Sorge, dass das Gesetz Angehörige von Gesundheitsberufen bestrafen könnte, die versuchen, Patienten von der Inanspruchnahme von Sterbehilfe abzubringen.
Ein Teil der Debatte verlagerte sich auf die Social-Media-Plattform X. Dort verschärften sich die Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft und politischen Akteuren. Neben sachlichen Einwänden kursierten jedoch auch irreführende Behauptungen.
Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Behauptung einiger Nutzer, der Gesetzentwurf würde Menschen, die an Depressionen leiden, den Zugang zur Sterbehilfe ermöglichen.
Woher kommt diese Behauptung?
Die Besorgnis richtet sich vor allem auf Artikel 4 des Gesetzentwurfs, in dem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe festgelegt sind.
Am 4. Februar billigte der Sozialausschuss der Nationalversammlung eine überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs, nachdem der Senat ihn Ende Januar abgelehnt hatte.
In seinem Grundansatz entspricht der Text weitgehend der Fassung, die die Nationalversammlung im Mai 2025 verabschiedet hatte. Es gibt jedoch einige Änderungen, darunter eine Anpassung des Wortlauts bei den Anspruchsvoraussetzungen.
Nach dem überarbeiteten Text kann eine Person Anspruch auf Sterbehilfe haben, wenn sie unter "anhaltenden körperlichen oder psychischen Leiden" im Zusammenhang mit einer Erkrankung leidet, die entweder "therapieresistent ist oder von der betroffenen Person als unerträglich empfunden wird", sofern sie sich entscheidet, eine Behandlung abzubrechen.
Anders als in der ursprünglichen Fassung fehlt nun der ausdrückliche Passus, wonach "psychisches Leiden allein niemals den Zugang zur Sterbehilfe rechtfertigen kann".
Diese Streichung löste Bedenken aus. Kritiker befürchten, dass damit auch Personen Anspruch auf medizinische Sterbehilfe haben könnten, die ausschließlich unter psychischen Erkrankungen leiden.
Gilt das auch für Depressionen?
Nach Einschätzung von Claire Fourcade, Palliativmedizinerin aus Narbonne, bleibt der Entwurf jedoch auch in der überarbeiteten Form eindeutig: Psychische Leiden könnten nur im Zusammenhang mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung berücksichtigt werden.
"Depressionen sind natürlich eine Form des psychischen Leidens", sagte Fourcade, ehemalige Präsidentin der französischen Gesellschaft für Palliativmedizin und -betreuung. "Aber das Gesetz ist klar: Es muss eine schwere und unheilbare Krankheit vorliegen."
Dem Faktencheck-Team von Euronews ("The Cube") sagte sie zudem, eine solche Erkrankung bedeute nicht zwingend, dass sich eine Person am Lebensende befinde.
"Diabetes zum Beispiel ist eine ernste und unheilbare Krankheit, die oft von psychischen Problemen begleitet wird", so Fourcade.
Französische Abgeordnete betonen zudem, der Gesetzentwurf öffne die Tür zur Sterbehilfe nicht ohne strenge Schutzmechanismen und medizinische Kontrolle.
Zu den Befürwortern zählt Olivier Falorni, Berichterstatter des Gesetzentwurfs in der Nationalversammlung.
"Ich möchte es ganz klar sagen: Der Text eröffnet niemandem, der psychische Leiden aufweist, den Zugang zur Sterbehilfe", sagte er während einer Ausschusssitzung."Ich werde es nicht fünf, zehn oder 15 Mal wiederholen. Ich weiß nicht, wie ich es anders sagen soll, als dass ich lese, was der Text tatsächlich sagt. Wir sollten vermeiden, Verwirrung zu stiften, wo keine ist."
Bedenken bleiben
Nach Einschätzung von Fachleuten bleiben trotz der Überarbeitung des Entwurfs berechtigte Fragen offen.
Claire Fourcade verweist etwa darauf, dass der Text die Komplexität realer medizinischer Situationen nicht vollständig abbilde.
Als Beispiel nennt sie einen Patienten, bei dem erstmals Krebs in einem sehr fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert wird.
"Für diesen Patienten ist die Diagnose ein Schock", sagte sie dem Euronews-Faktencheck-Team "The Cube". "Sie bringt ihn in eine Situation großen psychischen Drucks. Er leidet sowohl an einer schweren Krankheit als auch an psychischem Leid - und könnte damit theoretisch für Sterbehilfe infrage kommen, noch bevor eine Behandlung oder palliative Betreuung vorgeschlagen wurde."
Allerdings ist dies nur eine von mehreren Voraussetzungen. Französische Abgeordnete betonen, dass Antragsteller sämtliche fünf im Gesetzentwurf genannten Bedingungen erfüllen müssten.
Dazu zählen ein Mindestalter von 18 Jahren, die französische Staatsangehörigkeit oder ein rechtmäßiger Wohnsitz in Frankreich sowie das Vorliegen einer schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen Erkrankung im fortgeschrittenen oder terminalen Stadium.
Zudem müssen die Betroffenen unter anhaltenden körperlichen oder psychischen Leiden leiden und in der Lage sein, ihren Wunsch frei, informiert und eindeutig zu äußern.
Ärzte können die Mitwirkung am Verfahren aus Gewissensgründen ablehnen. In diesem Fall sind sie jedoch verpflichtet, die betroffene Person an andere Fachkräfte zu verweisen.
Debatte ist noch nicht abgeschlossen
Der umstrittene Gesetzentwurf ist bislang nicht in Kraft getreten und sorgt weiterhin parteiübergreifend für Diskussionen.
Während der parlamentarischen Beratungen warnten Kritiker, der Entwurf könne eine tiefgreifende Verschiebung ethischer Maßstäbe bedeuten. Einige sehen die Gefahr, dass bestehende Schutzmechanismen aufgeweicht werden.
Théo Bernhardt, Abgeordneter der rechtspopulistisch bis rechtsextremen Sammlungsbewegung Rassemblement National, kritisierte insbesondere die Änderungen beim Umgang mit psychischem Leiden und sprach von einem "gefährlichen Verlust des Gleichgewichts" im Text.
Ähnliche Vorbehalte äußerte die republikanische Abgeordnete Élisabeth de Maistre. Sie bemängelte, zentrale Schutzvorkehrungen seien nicht hinreichend präzise definiert.
Olivier Falorni entgegnete auf die Kritik, die Arbeiten an dem Gesetz dauerten bereits seit drei Jahren an. "Wenn es ein Wort gibt, das nicht verwendet werden kann, um die Art und Weise zu beschreiben, wie die Gesetzgebung zur Beendigung des Lebens gehandhabt wurde, dann ist es 'Eile'", sagte er.
Trotz der Fortschritte ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Falorni äußerte die Hoffnung, der Text könne bis zum Sommer endgültig verabschiedet werden.
Nach aktuellem Stand soll die Nationalversammlung im Februar erneut abstimmen. Anschließend würde der Entwurf an den Senat zurückgehen, der ihn erneut ändern oder ablehnen könnte. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen.