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Nach Senatsveto: Frankreich berät erneut über Sterbehilfe

In Frankreich hat der Sozialausschuss der Nationalversammlung am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gebilligt.
Der Sozialausschuss der französischen Nationalversammlung hat am Mittwoch den Weg für den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe freigemacht. Copyright  ASSOCIATED PRESS
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Von Marta Iraola Iribarren
Zuerst veröffentlicht am
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Ausschuss für Sozialfragen der französischen Nationalversammlung bringt das umstrittene Sterbehilfegesetz nach der Senatsabsage erneut ein und ebnet den Weg für eine Plenarabstimmung am vierundzwanzigsten Februar.

Der Sozialausschuss der französischen Nationalversammlung hat am Mittwoch den Weg für den Gesetzentwurf zur assistierten Sterbehilfe freigemacht.

Der Ausschuss ist zuständig für Gesundheitsfragen sowie für Sozialversicherung, Familie und Arbeitsrecht. Sein Beschluss folgt auf die Ablehnung des Textes im Senat in der vergangenen Woche. Der Senat hatte den Entwurf zurück an die Nationalversammlung verwiesen, wo nun eine zweite Lesung ansteht.

Präsident Emmanuel Macron hatte nach seiner Wiederwahl im Jahr 2022 ein Gesetz zur assistierten Sterbehilfe angekündigt.

Der Entwurf kam Anfang 2024 offiziell ins Parlament. Im Mai 2025 billigte die Nationalversammlung den Text erstmals.

Damals schrieb Macron auf X: „Die Abstimmung der Nationalversammlung über die Texte zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung und zur Hilfe beim Sterben ist ein wichtiger Schritt. Mit Respekt vor Empfindlichkeiten, Zweifeln und Hoffnungen öffnet sich nach und nach der Weg der Brüderlichkeit, den ich mir gewünscht habe. In Würde und Menschlichkeit.“

Am 28. Januar lehnte der Senat den Gesetzentwurf jedoch mit 181 gegen 122 Stimmen ab. Das löste in dieser Woche die erneute Beratung im Ausschuss aus.

Der nun gebilligte Ausschusstext entspricht weitgehend der Fassung vom Mai 2025. Neu ist eine Änderung bei den Kriterien: Die Passage, die „rein psychisches Leiden“ ausdrücklich von der Zulassung ausschloss, entfällt.

Als Nächstes befasst sich ab dem 16. Februar das Plenum der Nationalversammlung mit dem Gesetzespaket. Die Schlussabstimmung ist für den 24. Februar geplant.

Bestätigt die Kammer den Text ein zweites Mal, geht er erneut an den Senat. Kommt dort keine Einigung zustande, hat am Ende die Nationalversammlung das letzte Wort.

Parlamentspräsidentin Yaël Braun-Pivet erklärte, sie wolle das Gesetz bis zum Sommer verabschieden lassen.

Was sieht das Gesetz vor?

Der Entwurf schafft ein Recht auf Hilfe beim Sterben für Erwachsene mit einer schweren, unheilbaren Erkrankung in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium.

Nur Menschen, deren körperlicher Zustand sie daran hindert, das Mittel selbst einzunehmen, könnten Unterstützung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder durch eine Pflegekraft bekommen.

Die Betroffenen müssen über achtzehn Jahre alt sein und die französische Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in Frankreich haben.

Ein Team von Fachkräften – mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzte und eine Pflegekraft – muss bestätigen, dass die Person an einer schweren, unheilbaren Krankheit „in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“ leidet. Die Schmerzen müssen dauerhaft, unerträglich und nicht behandelbar sein, und der Wunsch nach einem tödlichen Medikament muss freiwillig geäußert werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Gewissensklausel für Beschäftigte im Gesundheitswesen vor, die sich nicht beteiligen wollen. Sie müssten die Patientinnen und Patienten dann an andere Fachkräfte verweisen.

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