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Spanien: Neue Gesundheitsreform sorgt für Proteste

Die Gesundheitsministerin Mónica García bei der Vorstellung eines Berichts über die Gesundheitslage von Migrantinnen und Migranten, Aufnahme vom ersten Juni 2026
Die Gesundheitsministerin Mónica García bei der Vorstellung eines Berichts über die gesundheitliche Lage der Migrantenbevölkerung, Aufnahme vom ersten Juni 2026 Copyright  Ministerio de Sanidad
Copyright Ministerio de Sanidad
Von Javier Iniguez De Onzono
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Die Regierung betont, die großen Gewerkschaften stünden hinter der Reform, obwohl seit Monaten Fachleute aus allen politischen Lagern protestieren. Nun muss der Kongress den Gesetzentwurf noch billigen.

Spaniens Gesundheitsministerin Mónica García hat sich nach der Sitzung des Ministerrats nicht den Fragen der Presse gestellt. Stattdessen präsentierte die Regierung auf der anschließenden Pressekonferenz ihr neues Estatuto Marco für das Gesundheitspersonal – nach Monaten anhaltender Proteste, die Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres Gesundheitspersonal über politische Lager hinweg vereint hatten.

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Vor die Kameras trat nicht García, sondern Regierungssprecherin und Sozialministerin Elma Saíz. Sie verteidigte die in der Öffentlichkeit umstrittene Reform und verwies darauf, dass sie von den „Mehrheitsgewerkschaften“ getragen werde, darunter SATSE-FSES, CC.OO., UGT und CSIF. Demgegenüber stehen mehrere Berufsverbände, die sich zusammengeschlossen haben, um gegen den nun gebilligten Gesetzentwurf zu protestieren. Dieser muss allerdings noch vom Kongress verabschiedet werden.

Die Berufsverbände vermissen in der Reform mehrere zentrale Forderungen. García, Anästhesistin und Vertreterin von Más Madrid innerhalb des kleineren Sumar-Bündnisses der Regierung, habe diese nicht berücksichtigt, kritisieren sie. Unter anderem verlangen die Beschäftigten, dass Bereitschaftsdienste vollständig auf die Sozialversicherung angerechnet werden. Zudem fordern sie Zuschläge für Nachtarbeit oder zusätzliche Ruhetage nach mehreren aufeinanderfolgenden Diensten, ähnlich den Regelungen bei der Policía Nacional oder im Justizvollzug.

Darüber hinaus drängen die Beschäftigten auf die Einführung einer eigenen Laufbahngruppe A1 für Ärztinnen und Ärzte, auf eine maximale Wochenarbeitszeit von 35 Stunden an Werktagen sowie darauf, dass jede darüber hinausgehende Arbeitszeit freiwillig und vergütet wird. Hinzu kommen Forderungen nach einem freiwilligen System der vorgezogenen Altersrente – vollständig oder teilweise – sowie nach einem Verbot von Zwangsversetzungen.

Mit dem Gesetz wird der seit rund zwei Jahrzehnten geltende Rechtsrahmen für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen aktualisiert. Die maximale Wochenarbeitszeit wird auf 45 Stunden festgelegt und liegt damit weiterhin unter dem europäischen Branchendurchschnitt. Arbeitsministerin Yolanda Díaz hatte sich für eine allgemeine Obergrenze von 37,5 Wochenstunden für alle Beschäftigten eingesetzt. Ein entsprechender Gesetzentwurf scheiterte jedoch im vergangenen September am Widerstand der rechten Parteien im Kongress.

Bei den Bereitschaftsdiensten wird die Obergrenze auf 17 Stunden effektiver Arbeitszeit gesenkt. Auf dem Papier bedeutet dies eine Verringerung gegenüber den bislang üblichen 24-Stunden-Diensten. Allerdings enthält die Regelung eine Ausnahmeklausel: Artikel 97 des Entwurfs erlaubt längere Dienste, wenn eine angemessene Versorgung andernfalls nicht gewährleistet werden kann und „organisatorische oder versorgungstechnische Gründe“ dies rechtfertigen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einführung einer neuen Kategorie für forschendes Personal im Gesundheitswesen sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor.

Die kritischen Gewerkschaften CESM, SMA, Metges de Catalunya, AMYTS, SME und O'MEGA lehnen den Entwurf weiterhin ab. Für den 15. Juni um 12 Uhr haben sie zu einer neuen landesweiten Kundgebung vor dem Gesundheitsministerium aufgerufen. Dem Ministerium werfen sie eine Strategie der „Verzögerung, Bewegungslosigkeit und völligen Abwesenheit konkreter Vorschläge“ vor.

Saíz betonte dagegen, ein Großteil der noch offenen Forderungen falle nicht in die Zuständigkeit des Ministeriums. „Die Autonomen Gemeinschaften sind für Gehälter, Personalstärke, die Organisation der Dienste und einen großen Teil der Arbeitsbedingungen zuständig“, erklärte die Ministerin, die zugleich für Inklusion, Sozialversicherung und Migration verantwortlich ist.

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