Belgien: Ringen um die Auslieferung eines spanischen Rappers geht weiter

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Von Euronews mit dpa
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Seit 2018 hält sich der spanische Rapper Valtònyc in Belgien auf, aus Angst vor einer Haftstrafe in seiner Heimat. Spanien will die Auslieferung, jetzt muss aber erst einmal das belgische Verfassungsgericht entscheiden.

Darf man die Krone beleidigen?

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Das juristische Tauziehen um eine Auslieferung des Rappers Valtònyc von Belgien an seine Heimat Spanien dauert an. Jetzt soll erst das belgische Verfassungsgericht entscheiden, ob das, was Spanien Valtònyc vorwirft, nämlich die Beleidigung der Krone, unter belgisches Recht fällt.

Valtònycs Anwalt Simon Bekaert erklärt: "Wir haben in Belgien noch immer ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert, das die Majestätsbeleidigung unter Strafe stellt. Das Gericht will jetzt vom Verfassungsgericht wissen, ob solch ein Gesetz nicht die Redefreiheit und die Grundrechte verletzt, die in unserer Verfassung garantiert werden und in der Europäischen Menschenrechtskonvention."

Der mallorquinische Rapper, dessen echter Name Josep Miquel Arenas ist, war 2017 wegen seiner Texte in Spanien verurteilt worden. Unter anderem zu zwei Jahren Haft wegen der Verherrlichung von Terrorismus und der Erniedrigung von Terror-Opfern.

"Ich habe den spanischen König einen Dieb genannt"

2018 floh er vor der Haftstrafe nach Belgien. Sein Anliegen jetzt: Kritik an Monarchen. Valtònyc sagte gegenüber Euronews: "Ich habe den spanischen König einen Dieb genannt, sie haben mich dafür verurteilt, dass ich ihn Dieb nannte, aber nun zeigt sich: er ist ein Dieb."

Konkret geht es um Spaniens Ex-König Juan Carlos. Gegen ihn wird unter anderem wegen Schmiergeldzahlungen beim Bau einer Zugstrecke in Saudi-Arabien ermittelt.

Im März hatte sich bereits der Europäische Gerichtshof mit dem Fall befasst. Zum einen wurde festgestellt, dass eine nachträgliche Verschärfung des Strafmaßes in Spanien aus dem Jahr 2015 nicht auf Valtònyc anwendbar ist, da die Taten schon 2012 und 2013 stattfanden. 

Die Luxemburger Richter machten zum anderen klar, dass die belgische Justiz prüfen muss, ob die dem Rapper zur Last gelegten Vergehen auch nach belgischem Recht strafbar sind oder nicht. Falls nicht, kann der Haftbefehl abgelehnt werden.

Weitere Quellen • Redaktion Brüssel

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