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Brüssel will Elternschaft von LGBT-Paaren stärken

EU-Kommission will Kinderrechte gleichgeschlechtlicher Paare schützen
EU-Kommission will Kinderrechte gleichgeschlechtlicher Paare schützen Copyright  Emily Ball/AP
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Von Stefan Grobe & Aida Sanchez Alonso
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Großer Schritt für die Rechte der Kinder von LGBT-Paaren. Die Europäische Kommission möchte, dass ihre Elternschaft in jedem Mitgliedsstaat anerkannt wird, ohne zusätzliche rechtliche Verfahren einzuleiten.

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Großer Schritt für die Rechte der Kinder von LGBT-Paaren. Die Europäische Kommission möchte, dass ihre Elternschaft in jedem Mitgliedsstaat anerkannt wird, ohne zusätzliche rechtliche Verfahren einzuleiten.

Betroffen davon sind etwa zwei Millionen Kinder.

In den Urlaub zu fahren, umzuziehen oder einfach zum Arzt zu gehen, wird für viele Familien deutlich einfacher.

Wenn Sie als Eltern nicht gesetzlich anerkannt seien, dürften Sie mit dem Kind nicht reisen oder eine Grenze überqueren, sagte Katrin Hugendubel von der LBGT-Organisation ILGA. Kindergärten verlangten bei der Abholung der Kinder eine gesetzliche Anerkennung als Elternteil, ebenso die Notfallmedizin, weswegen die Eltern keine mediznische Entscheidungen treffen und nicht beim Kind im Krankenhaus bleiben könnten.

Die Regelung gilt nur für Kinder, deren Elternschaft bereits von einem EU-Land festgestellt wurde und unabhängig davon, wie das Kind gezeugt oder geboren wurde. Auch die Art der Familie des Kindes und seiner oder seiner Eltern Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle.

Zu tief wird die Regelung indes nicht gehen, da die EU keine Gesetze zur gleichgeschlechtlichen Ehe erlassen kann. Die Kommission wolle die nationale Zuständigkeit für die Familienpolitik nicht ändern, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Ehe gehe lediglich um den Schutz der Rechte des Kindes. Wenn es in einem Mitgliedstaat eine Anerkennung gebe, sollte es diese überall geben.

Darüber hinaus schlug die Brüsseler Behörde vor, ein europaweit einheitliches Zertifikat einzuführen, das sich Kinder oder ihre Eltern von dem Land ausstellen lassen können, das die Elternschaft ursprünglich feststellte.

Da sechs Länder in der EU (Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien, Polen und Slowenien) keine legalen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften haben, könnten sie sich dem Vorschlag möglicherweise widersetzen.

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