EU-Gerichtshof hebt Sanktionen gegen russische Milliardäre auf

Der EU-Gerichtshof hat Milliardär Michail Fridman sowie seinen ehemaligen Kollegen Petr Aven von der Sanktionsliste genommen.
Der EU-Gerichtshof hat Milliardär Michail Fridman sowie seinen ehemaligen Kollegen Petr Aven von der Sanktionsliste genommen. Copyright AP Photo/Pavel Golovkin
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Von Euronews mit AP
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Der EU-Gerichtshof hat zwei russische Milliardäre von der Sanktionsliste genommen. Die Vorwürfe gegen die beiden Männer seien nicht hinreichend belegt, heißt es in einer Erklärung.

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Der EU-Gerichtshof hat zwei russische Milliardäre von der Sanktionsliste genommen.

Dem Gericht zufolge gebe es nicht genügend Beweise dafür, dass die beiden Oligarchen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt hätten.

Keine ausreichenden Beweise

"Das Gericht ist der Auffassung, dass keiner der in den ursprünglichen Rechtsakten genannten Gründe hinreichend belegt ist und dass die Aufnahme von Herrn Aven und Herrn Fridman in die Sanktionsliste nicht gerechtfertigt war“, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichtshofes.

Petr Aven und Michail Fridman sind die Hauptaktionäre der Alfa Group, zu der auch die Alfa Bank gehört. Nach der russischen Invasion im Februar 2022 verließen sie Russland und wurden von der EU, Großbritannien und den USA mit Sanktionen belegt.

Daraufhin gaben sie im März 2022 ihre Positionen im Unternehmen auf.

Ihre Anwälte erklärten nach dem Urteil, die Sanktionen gegen ihre Mandanten seien ein "kontraproduktiver Fehler" gewesen.

Aven und Fridman haben ihren Fall vor den EU-Gerichtshof gebracht. Ihren Anwälten zufolge sind die Maßnahmen, wie das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote, nicht gerechtfertigt, da es keine Beweise dafür gebe, dass sie die russischen Kriegsanstrengungen materiell oder finanziell unterstützt hätten.

Nawalnys Witwe kritisiert die Entscheidung

Julia Nawalnaja, Alexei Nawalnys Witwe, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des Gerichts. Sie sagte, dass "weder Fridman noch Aven sich jemals gegen den Krieg ausgesprochen haben oder sich bemüht haben, ihn aufzuhalten".

Die beiden hätten schlicht "teure Anwälte und einflussreiche Lobbyisten" engagiert. Außerdem kritisierte Nawalnaja, dass es auch im dritten Kriegsjahr noch keine Mechanismen für das Verhängen oder Aufheben von Sanktionen gebe.

Entscheidungen würden nach dem Prinzip getroffen, "wer wen zuerst erreichen kann". Die Sanktionen gegen Fridman und Aven aufzuheben, schade der Anti-Kriegs-Bewegung.

Gegen die Urteile können nun andere EU-Institutionen beim EU-Gerichtshof Berufung einlegen.

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