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Referendum zur Justizreform: Krempelt Giorgia Meloni damit Italien um?

Italien: Referendum zur Justizreform
Italien: Referendum zur Justizreform Copyright  Copyright 2026 The Associated Press. All rights reserved
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Von Euronews
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In ganz Italien sind die Wahlberechtigten an diesem Sonntag und Montag an die Urnen gerufen. Sie sollen über eine Justizreform abstimmen. Die Regierung von Giorgia Meloni verteidigt die Veränderungen der Verfassung, während Teile der Justiz und die Opposition sie ablehnen. Doch worum geht es?

In ganz Italien sind die Wahllokale für das Verfassungsreferendum zur Reform der Justiz geöffnet. Gewählt wird an diesem Sonntag, dem 22. März, von 7 bis 23 Uhr und am Montag von 7 bis 15 Uhr.

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Referendum gilt als Test für die Regierung

Viele Beobachter werten die Abstimmung am Sonntag und Montag als Test für die Regierung Meloni. Die Kampagne war von einem heftigen Schlagabtausch zwischen Politik und Justiz geprägt, der Tonfall wurde zunehmend schärfer. Staatspräsident Sergio Mattarella sah sich gezwungen, zur Mäßigung aufzurufen.

Da die gesamte Regierungsmehrheit die Reform unterstützt und sich die wichtigsten Oppositionsparteien geschlossen im Nein-Lager versammelt haben, könnte das Referendum ein wichtiges Signal für das künftige Wahlverhalten der Italiener liefern. Bis zum regulären Ende der Legislaturperiode im Sommer 2027 bleibt gut ein Jahr.

Die Regierungskoalition wirbt für ein Ja. Sie sieht darin einen entscheidenden Schritt, um die Justizreform zu vollenden und das System leistungsorientierter zu machen.

Ein großer Teil der Richterschaft und der Opposition ruft hingegen dazu auf, den Text abzulehnen. Sie halten die Reform für schädlich und glauben, dass sie die tatsächliche Effizienz der italienischen Justiz kaum verbessert.

Die Wahlberechtigten sollen entscheiden, ob sie ein vom Parlament bereits beschlossenes Verfassungsgesetz annehmen oder ablehnen. Es betrifft sieben Artikel der italienischen Verfassung.

Die Reform führt eine strikte Trennung der Laufbahnen von Richtern sowie der von Staatsanwälten ein. Vorgesehen sind außerdem zwei getrennte Justizräte und ein neues Disziplinarobergericht.

So wird beim Referendum abgestimmt

Die Stimmberechtigten müssen mit Wahlbenachrichtigung und gültigem Ausweisdokument ins Wahllokal kommen. Die Meldeämter in allen Gemeinden bleiben an den Wahltagen ausnahmsweise geöffnet, damit sie Duplikate und neue Wahlkarten ausstellen können.

Im Wahllokal erhalten die Wahlberechtigten einen einzigen Stimmzettel. Darauf können sie zwischen zwei Optionen wählen: "Si" (Ja für die Bestätigung der Reform) oder "No" (Nein als Ablehnung der Reform).

Das Referendum ist bestätigender Art, deshalb ist kein Quorum nötig, damit das Ergebnis gilt. Das Votum ist unabhängig davon gültig, wie viele Menschen tatsächlich zur Wahl gehen. Es setzt sich schlicht die Seite mit den meisten Stimmen durch.

Für Bürger, die im Register der im Ausland lebenden Italiener (Aire) eingetragen sind, gilt in der Regel die Briefwahl.

Für die fünf Millionen Italiener, die dauerhaft weit entfernt von ihrer Wohnsitzgemeinde leben, gibt es hingegen keine alternative Stimmabgabe: Sie müssen zur Abstimmung in ihre Heimatgemeinde zurückkehren.

Was die Justizreform vorsieht

Der erste Themenblock betrifft die Reform des Obersten Justizrats, des Selbstverwaltungsorgans der Richterschaft. Die Wähler entscheiden, ob sie das Gesetz vom 24. März 1958, das die Arbeit des Obersten Justizrats (Csm) regelt, aufheben wollen. Setzt sich das Ja durch, würden daraus zwei eigenständige Gremien entstehen, eines für Richter, eines für Staatsanwälte.

Ein Ja würde außerdem ein Disziplinarobergericht schaffen. Dieses neue Gericht würde für die disziplinarrechtliche Beurteilung der Magistraten zuständig sein und damit den Csm in dieser Funktion ablösen.

Die zweite Frage zur gerechten Bewertung der Magistraten soll erreichen, dass auch nicht dem Richterstand angehörende Mitglieder – also Anwälte sowie Hochschulprofessoren – an der Beurteilung der Arbeit der Richter und Staatsanwälte beteiligt werden.

Die sogenannte Trennung der Laufbahnen, also das Verbot für Richter und Staatsanwälte, im Laufe ihrer Karriere von einer Funktion in die andere zu wechseln, ist Gegenstand der dritten Referendumsfrage. Die klare Trennung zwischen Rechtsprechung und Anklagebehörde gilt als Kernstück der von der Parlamentsmehrheit angestrebten Reform. Die sogenannte "separazione delle carriere" hatte schon einst Silvio Berlusconi gefordert. In Deutschland gibt es de facto eine solche Trennung.

Die vierte Frage will einen engeren Rahmen für Untersuchungshaft. Entsprechende Maßnahmen sollen nur bei schweren Straftaten weiter möglich bleiben.

Zum Schluss fragt die Reform die Wähler nach der Aufhebung des sogenannten Severino-Dekrets von 2012. Dieses Dekret sieht derzeit Unwählbarkeit, Nichtwiederwählbarkeit und den automatischen Mandatsverlust für Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Regionalräte, Bürgermeister und andere lokale Amtsträger im Fall einer Verurteilung vor.

Auf dem Stimmzettel erscheinen die Referendumsfragen in folgender Zusammenfassung: „Billigen Sie den Text des Verfassungsgesetzes zur Änderung der Art. 87, Absatz zehn, 102, Absatz eins, 104, 105, 106, Absatz drei, 107, Absatz eins, und 110 der Verfassung, das vom Parlament beschlossen und im Amtsblatt der Republik (Gazzetta Ufficiale) vom 30. Oktober 2025 unter dem Titel ‚Bestimmungen über die Gerichtsorganisation und die Einsetzung des Disziplinargerichts‘ veröffentlicht wurde?“

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