Damit die Europäische Staatsanwaltschaft gegen Betrug und Korruption mit EU-Geldern ermitteln kann, muss Ungarn der Behörde erst einmal beitreten. Durch den Regierungswechsel im Land dürfte dies bald möglich werden.
Mitgliedstaaten, die der 2021 eingerichteten Europäische Staatsanwaltschaft beitreten, können entscheiden, ob die Behörde nicht nur ab dem Zeitpunkt des Beitritts zuständig sein soll, sondern auch rückwirkend. Ungarns neue Regierung kann also entscheiden, ob die Europäische Staatsanwaltschaft gegen mögliche Verstöße der Vorgänger-Regierung unter Viktor Orbán ermitteln soll. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Laura Codruța Kövesi, erläuterte am Donnerstag auf einer Pressekonferenz am Rande des Delphi Economic Forums die rechtlichen Rahmenbedingungen.
"Polen erklärte, als es bei der Europäischen Kommission den Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft beantragte, dass die Zuständigkeit der Behörde ab ihrer Gründung im Jahr 2021 beginnen solle. Das ist also eine Art rückwirkende Zuständigkeit, und sie konnten das so machen, es war legal. Schweden erklärte bei seinem Beitrittsgesuch, dass die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Beitritts beginnen solle. Also dass sie für Straftaten gilt, die nach dem Beitritt begangen werden. Wir haben also zwei verschiedene Rechtslagen bei der Europäischen Staatsanwaltschaft. Wir werden sehen, wofür sich Ungarn entscheiden wird", erklärte Kövesi auf die Frage eines Journalisten.
Sie erläuterte weiter, die Dauer des Beitrittsprozesses hänge in erster Linie vom ungarischen Parlament ab, da ein Gesetz zur Umsetzung der Vorschriften der Europäischen Staatsanwaltschaft verabschiedet werden müsse. Allerdings freue man sich bereits auf den Beitritt Ungarns.
"Was die Staatsanwaltschaft betrifft, so kann ich Ihnen sagen, dass wir bereit sind. Was immer unsere Kollegen in Ungarn an Hilfe brauchen, wir können sie leisten", versprach die EU-Generalstaatsanwältin auf der Pressekonferenz.
Nur Fälle, bei denen es um EU-Gelder geht, können von der Europäischen Staatsanwaltschaft bearbeitet werden
Der Europäischen Staatsanwaltschaft gehören derzeit 24 Mitgliedstaaten an, nur Irland, Dänemark und Ungarn sind ihr noch nicht beigetreten. Ihre Zuständigkeit ist eher begrenzt: Sie kann nur Betrug zu Lasten des EU-Haushalts und Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU verfolgen, nicht aber andere Korruptionsfälle.
Ungarns scheidender Ministerpräsident Viktor Orbán hat sich während seiner gesamten Amtszeit gegen einen Beitritt Ungarns zur Europäischen Staatsanwaltschaft gestellt, da dies die Souveränität des Landes beeinträchtigen würde. Sein designierter Nachfolger Péter Magyar hat jedoch während des Wahlkampfs regelmäßig erklärt, dass er die Initiative für einen Beitritt ergreifen würde, wenn er an die Macht käme. Nach der Wahl hat er dies bekräftigt.