Die Mitgliedstaaten des Europarats haben eine Erklärung verabschiedet, die die Europäische Menschenrechtskonvention neu auslegt. Die italienische Regierung reklamiert das zwischen Rom und Tirana vereinbarte Rückführungsmodell als eigenen Erfolg.
Das Treffen des Ministerkomitees des Europarats ist am Freitag in Chisinau in der Republik Moldau zu Ende gegangen. Auf der Tagesordnung der europäischen Staats- und Regierungschefs standen der entschlossene Beistand für die Ukraine, der Ausbau der demokratischen Sicherheit, der Kampf gegen Informationsmanipulation und ausländische Einflussnahme sowie der Umgang mit Migrationsbewegungen.
Zu den wichtigsten Beschlüssen, die auf Initiative Italiens zustande kamen, gehört die Annahme einer neuen Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie soll bestimmte Abschiebungen von Migranten erleichtern, auch in sogenannte „Rückführungszentren“ in Drittstaaten.
Europaratserklärung: neue Leitlinien für Abschiebungen
Die verabschiedete Erklärung präzisiert die Rechte aus den Artikeln 3 und 8 der Konvention. Diese Artikel betreffen den Schutz vor Folter sowie vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und das Recht auf Privat- und Familienleben. Das Dokument billigt die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in der Migrationspolitik, einschließlich sogenannter „Rückführungszentren“, sofern diese Staaten die Menschenrechtskonvention achten.
In dem Text heißt es, dass das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung absolut bleibt. Zugleich stellt die Erklärung klar, dass die Bewertung der Mindestschwere eines Misshandelns, das als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe gilt, relativ ist und von allen Umständen des Einzelfalls abhängt.
Zur Auslegung von Artikel 8 hält die Erklärung fest, dass die Staaten ausländische Staatsangehörige trotz ihres Rechts auf Privat- und Familienleben ausweisen dürfen. Voraussetzung ist ein legitimer Zweck wie die nationale Sicherheit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte würde dafür „stichhaltige Gründe“ verlangen, um die Entscheidung eines Staates zu überstimmen.
„Es ist entscheidend, mit neuen Instrumenten auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren zu können“, erklärt der italienische Staatssekretär im Außenministerium Massimo Dell'Utri. Er betont, dass das Dokument die Notwendigkeit anerkennt, die Herausforderungen irregulärer Migration wirksam und zügig anzugehen, um den Schutz der Außengrenzen zu stärken und die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören auch Kooperationsformen mit Drittstaaten bei der Steuerung der Migrationsströme und beim Kampf gegen Schleuser und organisierte Kriminalität. Zugleich bekräftigt die Erklärung die zentrale Rolle der Konvention als Pfeiler der europäischen Rechtsordnung.
Meloni: Legitimität des Italien-Albanien-Modells anerkannt
In Rom hat die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni das Ergebnis des Gipfels mit großer Genugtuung aufgenommen. „Die Chisinau-Erklärung, die heute von den 46 Mitgliedstaaten des Europarats verabschiedet wurde, erkennt das Recht der Staaten auf innovative Lösungen im Umgang mit Migrationsströmen an, etwa auf Rückführungshubs in Drittstaaten, nach dem von Italien in Albanien eingeführten Modell.“
Das schrieb Meloni in sozialen Netzwerken. Sie spricht von einem wichtigen Erfolg, der Ergebnis eines Weges sei, den Italien mit Mut und Entschlossenheit gemeinsam mit der dänischen Ministerpräsidentin Frederiksen eröffnet habe. „Was vor nur einem Jahr noch heftig diskutiert wurde, ist heute zu einem von den 46 Mitgliedstaaten des Europarats geteilten Prinzip geworden und zeigt einmal mehr, dass der italienische Ansatz einer geordneten Steuerung der Migrationsströme, den ihre Regierung mit Ernsthaftigkeit und Konsequenz verfolgt, inzwischen auch der Ansatz Europas ist.“
Neben der Migrationspolitik haben die Mitgliedstaaten des Europarats ihr klares Bekenntnis zur Ukraine erneuert. Im Mittelpunkt stehen internationale Instrumente, die die Verantwortung Russlands für den Angriffskrieg klären sollen. 36 Staaten, darunter Italien, und die Europäische Union haben den Beschluss zur Einsetzung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine angenommen.