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Jüdische Ziele im Visier: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Iran-Agenten an

Dr. Josef Schuster wurde am 30. November 2014 zum Präsidenten des Zentralrats der Juden gewählt (Symbolbild).
Dr. Josef Schuster wurde am 30. November 2014 zum Präsidenten des Zentralrats der Juden gewählt (Symbolbild). Copyright  AP
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Von Maja Kunert
Zuerst veröffentlicht am
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Laut Bundesanwaltschaft sollten Informationen über jüdische Persönlichkeiten und zwei Lebensmittelhändler in Berlin gesammelt werden. Ziel soll die Vorbereitung von Anschlägen gewesen sein.

Die Bundesanwaltschaft wirft zwei Männern vor, im Auftrag des Geheimdienstes der iranischen Revolutionsgarden Mord- und Brandanschläge in Deutschland vorbereitet zu haben. Die mutmaßlichen Ziele: jüdische Persönlichkeiten und Einrichtungen. Am 7. Mai 2026 hat die Behörde vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage erhoben.

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Die Anklage richtet sich gegen den dänischen Staatsangehörigen Ali S. sowie den afghanischen Staatsangehörigen Tawab M. Laut Anklageschrift arbeitet Ali S. für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden und pflegt enge Verbindungen zu deren Spezialeinheit, den Quds-Kräften.

Anfang 2025 soll er den Auftrag erhalten haben, Informationen über zwei hochrangige Zielpersonen zu beschaffen: Josef Schuster, amtierender Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, und Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und ehemaliger Grünen-Politiker. Darüber hinaus sollte Ali S. laut Bundesanwaltschaft zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen. All dies diente nach Darstellung der Ermittler der "Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen" in Deutschland.

Volker Beck war bis 2017 für die Grünen Abgeordneter im Bundestag.
Volker Beck war bis 2017 für die Grünen Abgeordneter im Bundestag. AP Photo

Komplize sollte Waffe für Mordanschlag beschaffen

Im Frühjahr 2025 kundschaftete Ali S. der Anklage zufolge in Berlin diverse Adressen aus, die mit den potenziellen Anschlagszielen in Verbindung standen – und suchte parallel nach Komplizen. Spätestens im Mai 2025 soll er Kontakt zu dem Afghanen Tawab M. aufgenommen haben. Dieser erklärte sich dem Vorwurf zufolge bereit, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und diesen zu einem Mordanschlag auf Volker Beck zu veranlassen.

Zur Ausführung kam es nicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach der Festnahme erklärt, der entscheidende erste Hinweis sei von einem befreundeten ausländischen Nachrichtendienst gekommen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf eine mit dem Vorgang vertraute Quelle berichtete, soll daran der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad beteiligt gewesen sein. Ali S. wurde am 26. Juni 2025 im dänischen Aarhus festgenommen, Tawab M. am 5. November 2025 ebenfalls in Dänemark. Seit ihrer Überstellung sitzen sie in Deutschland in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung von Ali S. erklärte dem Spiegel, man werde den Vorwürfen der Anklage entgegentreten; für den Mandanten gelte uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Der Anwalt von Tawab M. äußerte sich demnach nicht.

"Ohne die Erkenntnisse der Israelis wäre ich vermutlich tot"

Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, schilderte auf Anfrage von Euronews, wie konkret die Bedrohungslage für ihn gewesen war: "Sechs Wochen lebte ich im Sommer 2025 mit Sicherheitsstufe: 'Mit einem Anschlag muss jederzeit gerechnet werden.' Nun klärt sich auf, wie weit die Vorbereitungen gediehen waren."

Beck verwies dabei auf israelische Erkenntnisse. Zugleich übte er scharfe Kritik an Außenminister Johann Wadephul (CDU), dem er vorwirft, in einem Interview mit der Bild-Zeitung die Bedeutung israelischer Geheimdienstinformationen für Deutschland unterschätzt zu haben: "Ich kann dazu nur sagen: Ohne die Erkenntnisse der Israelis wäre ich vermutlich seit einem Dreivierteljahr tot."

Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert Konsequenzen

In einer ebenfalls am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung fordert die Deutsch-Israelische Gesellschaft weitreichende diplomatische und wirtschaftliche Maßnahmen. Berlin müsse den iranischen Botschafter ausweisen und weitere Diplomaten – insbesondere Konsularbeamte – zu unerwünschten Personen erklären. Zudem fordert die Organisation, das in Deutschland geparkte Vermögen Ali Chameneis einzufrieren sowie iranische Banken und regimenahe Finanzstrukturen in Deutschland einer strengen Überprüfung zu unterziehen.

Beck erklärte in der Mitteilung: "Jüdisches Leben und der Einsatz für den jüdischen und demokratischen Staat werden vom Regime der Islamischen Republik Iran auf deutschem Boden mit Ermordung bedroht und angegriffen – immer wieder. Dieser Vorgang darf nicht ohne Konsequenzen bleiben."

Kein Einzelfall: Muster iranischer Operationen in Europa

Der Verfassungsschutz warnt vor pro-iranischen Netzwerken und einer möglichen Eskalation gegen jüdische, israelische und US-amerikanische Einrichtungen in Europa. Ende 2023 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Deutsch-Iraner, der einen Brandanschlag auf die Synagoge in Bochum geplant hatte. Der Senat stellte damals fest, dass die Anschlagsplanung auf eine staatliche iranische Stelle zurückging.

Wenige Tage vor der aktuellen Anklagemeldung klagten zudem die USA einen Iraker an, dem die Ermittler eine Schlüsselrolle bei einer Serie von Angriffen auf jüdische, israelische und US-amerikanische Ziele in Europa und Nordamerika zuschreiben. Auch in Deutschland prüfen Ermittler mögliche Verbindungen pro-iranischer Gruppen zu Angriffen auf jüdische und israelische Einrichtungen, darunter zu einem Angriff auf ein israelisches Restaurant in München im April 2026.

Das iranische Regime hat Anschlagsvorwürfe in der Vergangenheit stets bestritten. Nach der Festnahme von Ali S. sprach die iranische Botschaft in Berlin laut der regierungsnahen Nachrichtenagentur Isna von "unbegründeten und gefährlichen Behauptungen" und bezeichnete die Vorwürfe als Teil einer "gezielten Kampagne", um von Israels Angriff auf Iran abzulenken.

Über die Zulassung der Anklage gegen Ali S. und Tawab M. entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.

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