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Mutmaßliche Sexualdelikte verjährt? Fall Claudia Wuttke löst Debatte über Gesetzeslage aus

Gerichtsprozess gegen Ex-Mann: 67 Fälle sexualisierter Gewalt (Symbolbild)
Gerichtsprozess gegen Ex-Mann: 67 Fälle sexualisierter Gewalt (Symbolbild) Copyright  Bild von Dieter auf Pixabay
Copyright Bild von Dieter auf Pixabay
Von Franziska Müller
Zuerst veröffentlicht am
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Nachdem die Hamburger Staatsanwaltschaft 65 von 67 Fällen möglicher sexualisierter Gewalt fallen lassen wollte, wendete sich das Opfer Claudia Wuttke an die Öffentlichkeit. Aufgrund einer Gesetzeslücke könnte der mutmaßliche Täter ungestraft davonkommen.

In einem Instagram-Post kommentiert die Autorin Claudia Wuttke einen Artikel, der am heutigen Freitag im Spiegel erschienen ist. Es geht um ihre eigene Geschichte. Demnach habe ihr Ex-Mann im Verlauf von 16 Jahren in mutmaßlich mindestens 67 Fällen sexualisierte Gewalt ausgeübt.

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"Es gehe um meinen Ex-Mann, sagte mir eine Beamtin", teilt Wuttke auf ihrem Social Media-Account. "Und dann wurden an die hundert auf DinA4 Blätter kopierte Screenshots vor mir ausgebreitet." Sie hätten eine benommene, willenlose, eventuell sedierte, teils schlafende Frau, die auf unterschiedlich brutale Art missbraucht wurde, gezeigt, erklärt Wuttke. "Diese Frau war ich."

Als ihr diese Bilder von der Polizei gezeigt wurden, habe Wuttke vor allem Angst und Ohnmacht empfunden. Die Polizei habe die Videos auf einem Laptop entdeckt und sei daraufhin kontaktiert, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet.

"Ich wollte Gerechtigkeit, nicht Schweigen"

Nach eigenen Angaben lassen sich ihre Gefühle allerdings schwer in Worte fassen. Nachdem sie im Juni 2025 einen Anruf der Kripo Lüneburg erhalten hatte, gab sie ihr Einverständnis für eine Vernehmung. "Ich kooperierte. Ich wollte Gerechtigkeit. Nicht Schweigen", erklärte die Autorin.

Bei der Vernehmung seien 67 rote Mappen mit 67 Fällen sexueller Nötigung "sauber im Bild festgehalten" worden. "Über jeden Zweifel erhaben". Als nach der Vernehmung der Haftbefehl erging, beschrieb Wuttke ein Aufatmen. Doch einen Monat später seien 65 der 67 Verfahren eingestellt worden. Für Wutte "ein folgenschwerer" Tag.

Als Begründung nannte Wuttke: "Ein Ausnutzen einer schutzlosen Lage nach § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB liegt nicht vor." Dieses Urteil erklärte Wuttke zum "vorläufigen Tiefpunkt" ihrer Geschichte. Es habe ihr Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert.

Dem Urteil zufolge gelte ein Opfer in den eigenen vier Wänden demnach nicht als "schutzlos". Die Taten würden deshalb als Vergehen gewertet und seien somit verjährt. Im Klartext heiße das für Wuttke: "Die Vergewaltigung einer willenlosen Frau ist in Deutschland kein Verbrechen", schreibt sie auf Instagram weiter.

Nach Einschalten der Strafverteidigerin Christina Klemm sollen am Donnerstag laut Wuttke alle 65 Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wiederaufgenommen worden sein. Der AFP bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft, dass sie die Ermittlungen wieder aufnehme und prüfe, ob weitere Straftaten tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Der Spiegel berichtet, dass der Anwalt des Ex-Partners von Wuttke unter Verweis auf das Anwaltsgeheimnis eine Stellungnahme abgelehnt habe. Auch Wuttkes Anwältin äußerte sich gegenüber der AFP bisher nicht, nannte die Gesetzeslage beim Spiegel allerdings "absurd".

Die Taten sollen im Zeitraum von 2016 und bis 2021 begangen worden sein. Demnach gebe es selbst für das jüngste Video aus dem Jahr 2021 keine Sachbeweise, die ein mögliches Sedieren mit Betäubungsmitteln oder sexuelle Gewalt belegen könnten, so die AFP. Der Agentur zufolge habe die Autorin bis zur Kontaktaufnahme der Polizei nichts von den Übergriffen gewusst.

"Es darf nicht sein, dass Frauen in diesem Land sexualisierter Gewalt derart schutzlos ausgeliefert sind und vom Rechtsstaat verlassen werden, weil Straftaten 'nicht abbildbar' sind", erklärte Wuttke zum Abschluss auf Instagram.

Diskussion über mögliche Gesetzeslücke

Juristisch gibt es Unterschiede zwischen Verbrechen und Vergehen. Während Verbrechen mit einer Strafe von mindestens einem Jahr Haft belegt ist, sind Vergehen mit einer Geldstrafe oder einer geringeren Freiheitsstrafe belegt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Buse, Herz und Grunst beschreiben auf ihrer Webseite weitere Unterschiede: Neben der Strafhöhe beeinflusse die Einordnung, welche Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren vorgenommen werden dürfen, ob dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger "zur Seite gestellt wird" und einiges mehr.

Auch die Verjährung von Straftaten stellt nach Informationen des Spiegels ein Problem dar. Demnach soll die Verjährungsfrist für Vergewaltigung bis 2016 noch 20 Jahre betragen haben. Aufgrund einer Reform der Gesetze zu sexuellen Übergriffen soll diese Frist versehentlich verkürzt worden sein.

Dieses Versehen sei nach Informationen des Magazins bei einer Gesetzesänderung infolge der Reihe an sexuellen Übergriffen während der Silvesternacht in Köln geschehen sein.

Auch in Hamburg sei man sich Unstimmigkeiten bei der Gesetzeslage bewusst. So berichtete die Hamburger Justizministerin Anna Gallina der AFP, dass sie sich bei bestimmten schweren Sexualdelikten für eine Verlängerung der Verjährungsfrist einsetzen wolle. "Aus Angst, Scham oder wegen eines Traumas meldet nicht jedes Opfer ein solches Verbrechen sofort", erklärte Gallina der AFP. Opfer würden sich oftmals allerdings erst viel später melden.

Parallelen zu Pelicot

Der Fall erinnert an Gisèle Pelicot aus Frankreich. Sie war das Gesicht eines Vergewaltigungsfalls, der in seiner Härte und Dauer Menschen in ganz Europa erschüttert hat. Von ihrem Ex-Ehemann wurde sie in unzähligen Fällen mit Medikamenten betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt. Er lud außerdem fremde Männer dazu ein, vor laufender Kamera dasselbe zu tun.

Der Ex-Ehemann Dominique Pelicot wurde zur Höchststrafe von 20 Jahren Haft verurteilt. Neben ihm wurden 50 weitere Männer wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung verurteilt. Sie wurden zu 3 bis 15 Jahren Haft verurteilt.

Auch in Deutschland soll neben dem Fall rund um Claudia Wuttke ein Mann seine Frau über Jahre sediert und sexuell missbraucht haben. Videos davon teilte er im Internet. Er wurde wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Persönlichkeitsrechten verurteilt und soll nun achteinhalb Jahre in Haft verbringen.

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