EU billigt umstrittenes Asylpaket: Rückführzentren außerhalb der EU, längere Haft, schnellere Abschiebungen – Ausdruck wachsender Sorgen der Wählenden.
Die Europäische Union stellt sich auf eine massive Ausweitung ihrer Abschiebebefugnisse ein. Ein neues Kerngesetz soll erlauben, Migranten in Rückkehrzentren außerhalb Europas zu bringen und es den Regierungen erleichtern, Menschen ohne Bleiberecht abzuschieben.
Schon heute rechnen die EU-Staaten und das Europäische Parlament mit einer Einigung über die Rückführungsverordnung. Sie markiert die härteste Wende in der EU-Migrationspolitik seit Jahrzehnten. Angetrieben von politischem Druck und dem Aufstieg migrationskritischer Parteien greift Brüssel zu Maßnahmen, die vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen wären.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Zahl der Rückführungen deutlich zu erhöhen. Derzeit kehren nur rund 28 % (Quelle auf Englisch) der Menschen, die ausreisen sollen, tatsächlich in Staaten außerhalb Europas zurück. Regierungen und EU-Institutionen wollen stärker steuern, wer in der Union bleiben darf und wer gehen muss. Umfragen zeigen, dass sich immer mehr Europäer Sorgen (Quelle auf Englisch) über unkontrollierte Migrationsbewegungen machen.
„Wir sorgen dafür, dass Menschen ohne Bleiberecht in der EU auch wirklich zurückgeführt werden“, versprach EU-Innenkommissar Magnus Brunner bei der Vorstellung des Gesetzes.
Das Thema dürfte die kommenden Wahlen in vielen EU-Staaten prägen und rechten Parteien wie dem Rassemblement National in Frankreich oder Vox in Spanien zusätzlichen Auftrieb geben, obwohl Zahlen (Quelle auf Englisch) der EU-Grenzschutzagentur Frontex für 2026 und 2025 einen deutlichen Rückgang irregulärer Einreisen belegen.
Zusammen mit den verschärften Asylregeln und vereinfachten Abschiebungen zeigt das Paket, wie stark sich die EU-Migrationspolitik in der zweiten Amtszeit von Ursula von der Leyen verschoben hat. Der Schwerpunkt liegt nicht mehr auf der Steuerung von Migration innerhalb der EU, sondern auf der schnellen Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht.
Rückkehrzentren läuten „Ära der Abschiebungen“ ein
Kern des Vorhabens ist eine Regelung, die EU-Staaten erlaubt, Abschiebezentren außerhalb der Union einzurichten. Hinzu kommen längere Haftzeiten, strengere Einreiseverbote und neue Befugnisse, irregulär aufhältige Personen aufzuspüren.
„Die Ära der Abschiebungen hat begonnen“, sagte der schwedische rechtskonservative Abgeordnete Charlie Weimers, einer der Verhandler des Gesetzes, als das Parlament den Text erstmals billigte.
Künftig dürfen EU-Staaten irreguläre Migranten auch in Drittstaaten zurückbringen, zu denen sie keinerlei Bezug haben. Voraussetzung sind bilaterale Abkommen mit einem Nicht-EU-Staat, auf dessen Gebiet solche „Rückkehrzentren“ entstehen. Die Einrichtungen können reine Transitorte sein oder Orte, an denen Betroffene länger bleiben sollen.
Damit verabschiedet sich die EU von einer zentralen bisherigen Regel. Bisher kehren Menschen in der Regel nur in ihr Herkunftsland oder in Staaten zurück, zu denen sie nachweisbare Verbindungen haben. Diese Bedingung entfällt. Familien mit Kindern können in Rückkehrzentren verlegt werden, unbegleitete Minderjährige sind davon ausgenommen.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Plan scharf. Sie warnen, dass Migranten in Ländern stranden könnten, zu denen sie keinerlei Bindung und kaum rechtlichen Schutz haben.
Mehr als 250 zivilgesellschaftliche Organisationen (Quelle auf Englisch) fordern deshalb, die Verordnung zu stoppen. „Die EU legitimiert Haftlager im Ausland, Racial Profiling und die Inhaftierung von Kindern in einem Ausmaß, das wir so noch nicht erlebt haben“, sagt Sarah Chander, Direktorin der Equinox Initiative for Racial Justice.
Kritiker bezweifeln außerdem, dass solche Zentren den Migrationsdruck oder die Zahl der Rückführungen merklich verändern. Italien betreibt bereits ein ähnliches Projekt in Albanien. Dort sind in zwei Einrichtungen untergebracht (Quelle auf Englisch) insgesamt weniger als 100 Menschen, obwohl die Regierung ursprünglich 36.000 Plätze pro Jahr angekündigt hatte.
Trotz aller Kritik treiben mehrere Regierungen ähnliche Pläne voran. Italien setzt sein Abkommen mit Albanien bereits um. Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland haben sich zusammengeschlossen, um mögliche Partnerländer für künftige Rückkehrzentren zu finden.
Das steht in der neuen Verordnung
Behörden in den EU-Mitgliedstaaten dürfen künftig auch die „Wohnanschrift oder andere relevante Räumlichkeiten“ von irregulär aufhältigen Personen durchsuchen. Nichtregierungsorganisationen vergleichen diese Befugnis mit den umstrittenen Razzien der US-Einwanderungsbehörde ICE.
Eine weitere zentrale Änderung betrifft Rechtsmittel. Bislang setzen Einsprüche Abschiebungen automatisch aus. Künftig entfällt dieser automatische Schutz. Gerichte sollen im Einzelfall entscheiden, ob eine Rückführungsanordnung gestoppt wird.
Außerdem steigt die zulässige Höchstdauer der Abschiebehaft von sechs Monaten auf zwei Jahre. Für Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten, kann die Haft unbefristet andauern.
Auch Einreiseverbote werden drastisch verschärft. In den meisten Fällen sollen sie statt fünf künftig zehn Jahre dauern, bei als gefährlich eingestuften Personen sogar lebenslang.
Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments wollen die Schlussrunde der Verhandlungen um 18 Uhr in Brüssel eröffnen. Inhaltlich sind sich beide Seiten einig; bei den letzten Gesprächen in Straßburg stritten sie nur noch über den Zeitplan für das Inkrafttreten der Regeln.
Nach einer Einigung müssen das Parlament und die EU-Staaten den endgültigen Text noch formell bestätigen.