Eine vom Europäischen Parlament verabschiedete Gesetzesänderung wird es den EU-Staaten ermöglichen, Asylbewerber in Länder zu schicken, zu denen sie keine Verbindung haben.
Das Europäische Parlament hat am Dienstag einer Gesetzesänderung zugestimmt, die dazu führen könnte, dass Asylbewerber, die in der Europäischen Union ankommen, noch vor der Bearbeitung ihrer Anträge in nicht mit ihnen verbundene Drittstaaten überstellt werden.
Durch die Änderung des Konzepts des "sicheren Drittstaates", das in die Asylverfahrensverordnung (APR) aufgenommen wurde, entfällt künftig das Erfordernis einer Verbindung zwischen Antragsteller und Überstellungsland. Nationale Behörden könnten damit Menschen in Staaten überstellen, in denen sie zuvor noch nie waren.
Dies ebnet den Weg für Abkommen zwischen EU-Staaten und ausländischen Regierungen, die Migranten aus Europa gegen finanzielle Gegenleistungen aufnehmen – ähnlich dem Modell, das die frühere britische Regierung mit Ruanda verfolgte.
Das oberste Gericht des Vereinigten Königreichs hatte dieses Projekt blockiert, die derzeitige Regierung gab es schließlich vollständig auf.
Die neue EU-Verordnung sieht nun vor, dass Asylbewerber grundsätzlich in nahezu jedes Land der Welt überstellt werden können, sofern ein Abkommen oder eine Vereinbarung mit einem EU-Mitgliedstaat besteht und das betreffende Land als "sicher" gilt. Das bedeutet, dass Personen, die dort internationalen Schutz beantragen, nach "internationalen Standards" behandelt werden müssen.
Zu den vorgesehenen Garantien zählen der Schutz vor Verfolgung und ernsthaftem Schaden, die Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, die Möglichkeit, wirksamen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhalten, sowie der Zugang zu einem funktionierenden Asylsystem. Dieses soll neben einem Aufenthaltsrecht auch den Zugang zu Ausbildung und Arbeit umfassen.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind unbegleitete Minderjährige. Ihre Asylanträge sollen weiterhin von europäischen Staaten oder von Ländern geprüft werden, zu denen sie eine Verbindung haben oder durch die sie gereist sind.
"Diese Abstimmung wird es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten auf eine andere Weise als bisher zu nutzen", sagte die deutsche Europaabgeordnete Lena Düpont, Berichterstatterin für diesen Bereich. Die Änderung stehe im Einklang mit dem internationalen Recht und solle verhindern, dass Asylanträge über lange Zeiträume hinweg die Asylsysteme der europäischen Staaten belasten.
Das EU-Parlament spaltet sich
Die Änderung wurde vom Europäischen Parlament mit 396 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen angenommen.
Die Europäische Volkspartei (EVP) stimmte gemeinsam mit den rechtsgerichteten Europäischen Konservativen (ECR) sowie den rechten und rechtsextremen Fraktionen Patrioten für Europa (PfE) und Europa der Souveränen Nationen (ESN) für den Gesetzentwurf. Dagegen votierten mehrheitlich die Sozialisten und Demokraten (S&D) sowie Renew Europe, wobei es auch hier einzelne Abweichungen gab.
Damit zerbrach das parlamentarische Bündnis, das die Kommission von Ursula von der Leyen unterstützt – ein Muster, das sich bei nahezu allen migrationspolitischen Entscheidungen dieser Legislaturperiode gezeigt hat.
Einige linke und liberale Abgeordnete nahmen sogar eine "Minderheitenposition" ein und bezeichneten das neue Konzept der sicheren Drittstaaten als "besonders problematisch". Durch den Wegfall des Anknüpfungskriteriums entstehe "die Gefahr einer Instrumentalisierung durch Drittstaaten", argumentierten sie.
"Jedes Land, das Geld braucht, wäre bereit, solche Abkommen oder Vereinbarungen [mit EU-Staaten] zu akzeptieren. Wir haben bereits gesehen, was passiert, wenn diese Drittländer dann mehr fordern. Sie erpressen Europa", sagte die S&D-Abgeordnete Cecilia Strada zu Euronews.
Die Gesetzesänderung sei "keine gute Idee – nicht nur mit Blick auf die Grundrechte von Asylbewerbern, sondern auch für unsere Demokratien", so Strada weiter.
Ähnliche Bedenken äußerten Organisationen der Zivilgesellschaft. Der Europäische Rat für Flüchtlinge und im Exil lebende Personen (ECRE) hält es für fraglich, ob Asylbewerber in Drittstaaten tatsächlich angemessenen Schutz erhalten können. Zudem erhöhe die neue Gesetzgebung die Risiken für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Überlebende von Gewalt oder LGBTQ+-Personen.
ECRE kritisierte außerdem die Abschaffung der automatischen aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln, die in der neuen Verordnung vorgesehen ist. Dadurch könnten Menschen bereits aus der EU überstellt werden, bevor ein Gericht geprüft hat, ob das Gesetz korrekt angewandt wurde.
Am Dienstag billigte das Parlament zudem erstmals eine EU-weite Liste "sicherer Herkunftsländer" für Asylzwecke. Sie umfasst Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko und Tunesien sowie alle EU-Beitrittskandidaten mit Ausnahme der Ukraine.
Das Konzept des "sicheren Herkunftslandes" unterscheidet sich vom Konzept des "sicheren Drittstaates", soll jedoch ebenfalls dazu beitragen, Asylverfahren in Europa zu beschleunigen.
Nach EU-Recht werden Anträge von Migranten, die Staatsangehörige eines als "sicheres Herkunftsland" eingestuften Staates sind, in beschleunigten Verfahren geprüft.