Das Abkommen schafft EU-Zölle auf US-Waren ab und akzeptiert im Gegenzug 15 Prozent Zölle auf EU-Exporte in die USA.
Das Europäische Parlament hat das EU-US-Abkommen angenommen, das US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im vergangenen Sommer im schottischen Turnberry ausgehandelt hatten.
Die letzte noch nötige Zustimmung für das Inkrafttreten des Abkommens erfolgt in einer Phase neuer Drohungen Trumps: Am Vortag hatte er Strafzölle auf französischen Wein und Champagner in Aussicht gestellt, falls Paris seine Digitalsteuer auf US-Techkonzerne nicht zurücknimmt.
Trumps jüngste Drohungen mit einem Handelskrieg gegen EU-Staaten hielten die Abgeordneten jedoch nicht davon ab, das Abkommen zu billigen. 440 Europaabgeordnete stimmten dafür, 151 votierten dagegen, 50 enthielten sich bei der Abstimmung über den zentralen Rechtsakt, der die Handelsbedingungen ändern soll.
Mit dem Beschluss muss die EU, wie im Turnberry-Abkommen vereinbart, Zölle auf die meisten US-Industriegüter streichen. Im Gegenzug akzeptiert Europa US-Zölle von 15 Prozent auf Waren, die in die Vereinigten Staaten exportiert werden.
Einige Abgeordnete kritisieren das Abkommen seit Langem als unausgewogen. Die Kommission, die im Namen der EU verhandelte, betont dagegen, es sei die bestmögliche Vereinbarung, die sich mit den USA erzielen ließ.
„Wir haben immer gesagt, und wir sind weiter dieser Meinung: Das ist nicht das Abkommen, das es sein sollte“, sagte die belgische Europaabgeordnete Kathleen Van Brempt vor der Abstimmung im Namen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (S&D). Die Kommission hätte einen solchen Vertrag nicht abgeschlossen, wäre es nicht um sicherheitspolitische Erwägungen gegangen – vor allem darum, die US-Unterstützung für die Ukraine zu sichern.
Die EU-Kommission drängte deshalb auf eine rasche Umsetzung, da die USA damit drohten, ihren Teil der Vereinbarung nicht umzusetzen, falls die EU ihrerseits zaudert.
Die Abgeordneten ließen sich dennoch Zeit und legten das Verfahren Anfang dieses Jahres auf Eis, nachdem Trump damit gedroht hatte, jenen EU-Staaten Strafzölle aufzuerlegen, die ihm den Erwerb Grönlands verweigern.
Seither hat Trump gezeigt, dass er Zölle als Zwangsmittel gegen europäische Partner einsetzt – auch bei Fragen, die nichts mit Handel zu tun haben. So drohte er mit einem Zoll von 25 Prozent auf EU-Autos, nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz den Krieg im Iran kritisiert hatte.
EU-Abgeordnete bauen Schutzklauseln ein
Deshalb versuchten die EU-Abgeordneten, Schutzklauseln in das Abkommen einzubauen, um es gegen künftigen Druck der US-Regierung abzusichern.
„Wir haben eine starke Aussetzungsklausel. Wenn die USA das Abkommen brechen, kehren wir zu unserem bisherigen Zollsystem zurück“, sagte der deutsche Europaabgeordnete Bernd Lange (S&D).
Die Verhandlungen zwischen Abgeordneten und Mitgliedstaaten waren hart, das Parlament gab im Mai einige seiner Forderungen auf, um das Abkommen durchzubringen.
Die endgültige Fassung enthält eine sogenannte Sunset-Klausel: Das Handelsabkommen endet am 31. März 2029 – dann ist Trumps Amtszeit vorbei –, sofern es nicht verlängert wird.
Die Abgeordneten setzten außerdem eine Regelung durch, nach der die Kommission das Handelsabkommen auf Antrag des Parlaments oder eines Mitgliedstaats aussetzen kann, falls die USA ihre Zölle auf europäischen Stahl und Aluminium nicht bis Ende 2026 aufheben.
Doch die jüngsten Zolldrohungen der US-Regierung wegen Zwangsarbeit sowie Trumps neue Warnungen in Richtung Wein und Champagner zeigen: Die Zoll-Saga ist noch nicht vorbei.