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Höhere Strafen, längere Verjährungsfristen: Missbrauchsopfer begrüßen neue EU-Richtlinie

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Von Alessio Dell'Anna
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Neue Vorgaben, die diese Woche beschlossen wurden, regeln den Einsatz von KI in Fällen von Kindesmissbrauch und verlängern die Verjährungsfrist auf mindestens 32 Jahre.

Nach zwei Jahren Verhandlungen hat die EU sich auf eine wegweisende neue Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern geeinigt. Sie verschärft die Regeln gegen Sexualstraftäter deutlich.

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Eine der wichtigsten Neuerungen: Betroffene von Kindesvergewaltigung und anderen schweren Taten können in allen EU-Staaten bis zu ihrem 50. Lebensjahr offiziell Anzeige gegen den mutmaßlichen Täter erstatten.

Die Regelung soll eine als grausam kritisierte geografische „Lotterie“ beenden. Alle Betroffenen in der EU erhalten damit mindestens 32 Jahre Zeit, um nach Vollendung des 18. Lebensjahres Strafanzeige zu stellen.

Besonders wichtig ist das für Länder mit kürzeren Verjährungsfristen wie Finnland, die Slowakei, Bulgarien und Litauen. Dort haben Betroffene bislang meist nur zwischen 20 und 25 Jahren, um selbst schwerste Fälle von Kindesmissbrauch zu melden.

Parallel dazu haben Staaten wie Schweden, Belgien, Ungarn, Zypern, die Niederlande, Irland, Dänemark und das Nicht-EU-Land Vereinigtes Königreich die Verjährung für die schwersten Delikte ganz oder weitgehend abgeschafft.

Betroffene: „Kein willkürliches Zeitlimit“

Betroffene von Kindesmissbrauch und darauf spezialisierte Nichtregierungsorganisationen begrüßen die Neuregelung ausdrücklich.

„Diese Richtlinie ist ein entscheidender Schritt, um Überlebenden einen wirksamen Zugang zur Justiz zu ermöglichen“, sagte Miguel Hurtado Calvo, Sprecher der globalen Organisation Brave Movement, die Betroffene von Kindesmissbrauch unterstützt.

„Mein eigener Täter, ein katholischer Mönch, musste nie ins Gefängnis, weil die Taten verjährt waren, obwohl er über drei Jahrzehnte hinweg zwölf Kinder missbraucht hat“, sagte er. „Keinem Überlebenden darf Gerechtigkeit wegen einer willkürlichen gesetzlichen Frist verwehrt werden.“

„Die neue Richtlinie bringt dringend benötigte Klarheit, aber sie ist noch nicht das Ziel“, fügte er hinzu. „Unser eigentliches Ziel bleibt die vollständige Abschaffung sämtlicher straf- und zivilrechtlicher Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch in der Kindheit in allen EU-Mitgliedstaaten.“

Für fast alle anderen Sexualstraftaten an Kindern gilt künftig eine Mindestverjährungsfrist von 20 Jahren.

Die neue Richtlinie gegen sexuellen Missbrauch von Kindern umfasst zudem neue Straftatbestände wie Grooming, den Zugang zu Livestreams von Kindesmissbrauch und KI-erzeugte Bilder und sieht höhere Strafen vor.

Das Maßnahmenpaket könnte bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Voraussetzung ist die formale Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament.

Vergleich der Staaten: Wie gut schützen sie ihre Kinder?

Doch Kinderschutz heißt auch Prävention.

Ein neuer Bericht von Out of the Shadows, einem weltweiten Vergleichsindex für Kinderschutz, untersucht, wie gut Staaten das Risiko sexueller Gewalt senken und auf Verdachtsfälle reagieren.

Unter den acht untersuchten europäischen Ländern belegt das Vereinigte Königreich bei der Prävention den ersten Platz. Grundlage ist ein Bündel von Maßnahmen in Bildung, Beratungshotlines, Schutzkonzepten und Unterstützung für Betreuungspersonen.

Deutschland liegt bei der Prävention dagegen in Europa nur auf Rang sieben und weltweit auf Platz 20 – gleichauf mit Kambodscha, Guatemala und Japan.

Deutlich besser schneidet Deutschland bei der Unterstützung von Betroffenen ab. Bei zeitnahen Hilfsangeboten und Zugängen zu Rechtsberatung liegt das Land europaweit an erster Stelle, gefolgt von Italien und Frankreich.

Der Index bewertet außerdem, wie leistungsfähig die Justizsysteme insgesamt reagieren. Dazu zählen eine umfassende Strafbarkeit von Taten offline und online, spezialisierte Ermittlungsbehörden und besondere Schutzrechte für Kinder in Strafverfahren.

Auch hier liegt das Vereinigte Königreich mit einem Wert von 82,4 an der Spitze, gefolgt von Frankreich mit 82,2. Russland, Albanien und Serbien haben demnach die schwächsten rechtlichen Schutzmechanismen in Europa.

Weltweit erzielt Australien mit einem Gesamtwert von 83 die beste Bewertung. Eingerechnet sind dabei auch Bemühungen, Überlebende, Kinder und Jugendliche an der Entwicklung inklusiverer und reaktionsfähiger Systeme zu beteiligen.

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