Der Tod einer 11-jährigen Schülerin in Frankreich löst Empörung über die Justiz aus. Der Justizminister ordnet daraufhin die Überprüfung zahlreicher Missbrauchsfälle an, Fachleute zweifeln an dem ehrgeizigen Plan.
Frankreichs Justizminister Gérald Darmanin hat die Staatsanwaltschaften angewiesen, bis zum 14. Juli rund 70.000 offene Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu überprüfen. Auslöser dafür ist die massive Empörung über den Umgang der Justiz mit dem Mord an einer 11-jährigen Schülerin in den vergangenen Wochen.
Die Schülerin wurde in den Medien als Fall Lyhanna bekannt. Sie war am 29. Mai im Südwesten Frankreichs verschwunden und wurde sechs Tage später tot aufgefunden. Inmitten einer Welle der Trauer wurde bekannt, dass die Behörden den mutmaßlichen Täter Jérôme Barella trotz früherer Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht gründlich überprüft hatten.
Darmanin stellte daraufhin am 8. Juni seinen Plan vor. Er kündigte an, dass "kein einziger ranghoher Richter in den Urlaub geht" – er selbst eingeschlossen – bevor er sich mit "allen Generalstaatsanwälten" getroffen habe, um die aktuelle Lage zu bewerten. Als Frist setzte er den 14. Juli. Damit bleiben den Staatsanwaltschaften gut fünf Wochen, um das Ziel zu erreichen.
In der Praxis bedeutet die Marke von 70.000 Verfahren, dass im Schnitt etwa 14.000 Akten pro Woche geprüft werden müssten – also mehr als 2.000 an jedem Arbeitstag.
Ob der Plan überhaupt umsetzbar ist, ist umstritten. Frankreichs Justiz gilt als besonders langsam und gehört laut Daten des Europarats zu den Ländern Europas mit den wenigsten Berufsrichtern.
Frankreichs Regierung: Plan ist machbar
Für die französische Regierung steht außer Frage: Der Plan "70.000 Fälle in fünf Wochen" zu überprüfen, gilt als realistisch.
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, das Ziel sei erreichbar, weil die Ermittler diese Verfahren theoretisch bereits eröffnet hätten und sie nun "nur" noch einmal durchgehen müssten.
"Ziel der Überprüfung ist nicht, diese Akten neu zu entdecken; sie werden bereits von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ermittlern bearbeitet", sagte Sacha Straub-Kahn, Sprecher des französischen Justizministeriums.
Das Ministerium wolle sich einen umfassenden Überblick verschaffen: Wo in Frankreich werden die Fälle bearbeitet, wie sind sie gelagert und wie viele Verfahren entfallen auf jedes Berufungsgericht?
Ein weiteres Ziel sei es, eine zusätzliche Prioritätsstufe einzuführen und Verfahren zu bevorzugen, in denen die Betroffenen noch minderjährig sind, so Straub-Kahn. "Wer 45 ist, genießt objektiv gesehen, selbst bei schweren Taten, nicht denselben Schutzbedarf wie ein zwölfjähriges Kind, das noch zwölf ist und Anzeige erstattet hat."
Eine zentrale offene Frage ist, ob die Regierung zusätzliche Mittel bereitstellt, damit Staatsanwälte die Masse der Verfahren tatsächlich durchforsten können. Danach sieht es bislang jedoch nicht aus.
Straub-Kahn sagte, derzeit sei keine spezielle Taskforce vorgesehen, welche die Justiz bei der Überprüfung unterstützen soll.
"Das gehört zum Kernauftrag der Staatsanwaltschaften, der Generalstaatsanwälte und ihrer Teams, inklusive der Stellvertreter", sagte er. "Uns ist bewusst, dass dies zusätzlich zu anderen Aufgaben kommt. Entscheidend ist, welche Prioritäten wir uns setzen."
Nach dem 14. Juli könne man vor Ort immer noch darüber sprechen, welche zusätzlichen Ressourcen – auch beim Personal – nötig seien, um die Verfahren abzuarbeiten, fügte Straub-Kahn hinzu.
Justiz-Gewerkschaft: "Reine PR-Aktion"
Ganz anders beurteilen den Vorstoß viele Anwälte in freier Praxis und die Gewerkschaften. Viele von ihnen reagieren mit deutlicher Skepsis auf Darmanins Plan.
Ségolène Marquet, ständige Sekretärin der Magistratsgewerkschaft und frühere Jugendrichterin, sagte, sie sei besorgt, dass die Eilprüfung zu Fehlern führen könne.
"Das wirkt auf mich wie eine reine PR-Aktion, die nicht zu einer besseren Bearbeitung der Verfahren führt und sogar ins Gegenteil umschlagen kann", sagte sie. "Wenn wir Fälle sexualisierter Gewalt im Schnellverfahren abarbeiten, besteht das Risiko, dass sie schneller eingestellt werden, statt eine gründliche Untersuchung einzuleiten."
Marquet erinnerte zudem daran, dass in den fünf Wochen der Überprüfung laufend neue Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften eingehen, von denen manche dringlicher sein könnten als die alten Fälle, die jetzt auf den Tisch kommen.
"Die Aktion betrifft außerdem nur die 70.000 Verfahren, die bereits bei den Gerichten registriert sind", sagte sie. "Wir wissen nicht, wie viele Strafanzeigen noch bei der Polizei liegen, von denen die Staatsanwaltschaften bislang gar nichts wissen."
Auch andere Anwälte äußerten Zweifel an der Umsetzbarkeit des Plans; die Einschätzungen reichen von vorsichtig optimistisch bis hin zu offen skeptisch.
Jérome Navy, Anwalt in Paris mit Schwerpunkt Straf-, Wirtschafts- und Urheberrecht, nannte die Überprüfung "ambitioniert, aber machbar". Sie setze jedoch "zusätzliche personelle und finanzielle Mittel" voraus. Eine Bevorzugung von Verfahren mit minderjährigen Opfern könne zudem "zulasten anderer Fallgruppen gehen".
"Die Zahl der Prozesse oder Verurteilungen wird sich durch diese Überprüfung nicht wesentlich verändern", sagte er. "Ermittlungsrichter und Strafkammern werden weiterhin überlastet sein, solange es keine grundlegende Reform der Strafprozessordnung und/oder keinen kräftigen Aufwuchs des Justizbudgets gibt."
Die Strafverteidigerin Gwendoline Tenier zeigte sich "wirklich besorgt", dass die Aktion im Eiltempo durchgezogen werde und Verfahren, die eigentlich sorgfältige Prüfung bräuchten unter den Tisch fielen - im Bestreben, den Rückstau möglichst schnell abzubauen.
"Es geht um äußerst schwere Sachverhalte, in denen Minderjährige angehört wurden oder noch angehört werden müssen", sagte sie. "Dabei ist zu entscheiden, ob psychologische und rechtsmedizinische Gutachten eingeholt werden müssen."
Tenier betonte, sie halte eine grundsätzliche Überprüfung des Umgangs mit Fällen von Kindesmissbrauch für notwendig. Richter und Anwälte forderten jedoch seit Jahren entsprechende Maßnahmen.
"Mehrere Politikerinnen und Politiker haben vorgeschlagen, eine spezialisierte Staatsanwaltschaft einzurichten, wie es Spanien getan hat", sagte sie. Dort gibt es eigene Staatsanwaltschaften für Jugendstrafsachen und spezielle Strukturen bei häuslicher Gewalt, die den Kinderschutz bündeln.
Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen und der Tatsache, dass auch Frankreich massiv mit häuslicher Gewalt konfrontiert ist, sei dieser Vorschlag "durchaus sinnvoll", fügte Tenier hinzu. "Das hat aber wenig mit dem Versuch zu tun, die Lage in 70.000 Fällen in fünf Wochen zu klären."