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Europa-Parlament: EVP-Manöver bringt Chat-Kontrolle gegen Kindesmissbrauch zurück

Das Gesetz erlaubt Online-Plattformen die freiwillige Überprüfung und Kontensperrung bei Verdacht auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauch
Das Gesetz erlaubt Online-Plattformen die freiwillige Überprüfung und Kontensperrung bei Verdacht auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauch Copyright  Martin Meissner/AP
Copyright Martin Meissner/AP
Von Vincenzo Genovese
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Die umstrittene "Chat-Kontrolle" ist zurück im EU-Parlament. Dieses hatte sie im März in bestehender Form abgelehnt. Ein Verfahrenskniff der EVP könnte nun dafür sorgen, dass sie diesmal angenommen wird.

Das Europäische Parlament stimmt in dieser Woche erneut über eine umstrittene befristete Ausnahmeregelung ab, die Technologieunternehmen erlauben würde, Online-Kommunikation nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Diesmal gelten andere Abstimmungsregeln, die die Chancen auf eine Zustimmung erhöhen – ausgelöst durch einen politischen Vorstoß der Europäischen Volkspartei.

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Ein im April ausgelaufener Rechtsrahmen erlaubte Plattformen wie WhatsApp und Messenger, freiwillig von den Datenschutzregeln für elektronische Kommunikation abzuweichen. Ziel war es, Nutzer zu identifizieren, die im Verdacht stehen, Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) zu verbreiten.

Über eine Neuauflage des Gesetzes wird derzeit verhandelt. Parallel dazu hatte die Europäische Kommission eine befristete Verlängerung der Regelung vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hatte diese Verlängerung im März abgelehnt – mit 311 Gegenstimmen, 228 Ja-Stimmen und 92 Enthaltungen.

Kritiker sprechen von "Chat-Kontrolle". Sie warnen vor schwerwiegenden Folgen für den Datenschutz, vor allem bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation: "Kinder werden durch gezielte Strafverfolgung geschützt, nicht durch das Durchleuchten privater Nachrichten von Millionen Unschuldigen", sagte der Grünen/EFA-Abgeordnete Ignazio Marino Euronews. Er bezeichnete das Gesetz als "Massenüberwachung".

EVP verschafft sich Vorteil im Streit um Scans privater Nachrichten

Die Europäische Volkspartei (EVP), die größte Fraktion im Parlament, hat nun die befristete Verlängerung mithilfe eines selten genutzten Gesetzgebungsverfahrens wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Noch im März hatten die EVP-Abgeordneten überwiegend gegen die Verlängerung gestimmt. Grund waren Änderungsanträge zum ursprünglichen Text, die die sozialdemokratische Berichterstatterin Birgit Sippel und andere linksgerichtete Abgeordnete eingebracht hatten. Sie wollten den Umfang der Scans begrenzen, wie Vertreter der Mitte-Rechts-Fraktion Euronews erklärten.

EVP-Fraktionschef Manfred Weber hingegen drängt seit geraumer Zeit darauf, die Verlängerung unverändert zu verabschieden. Nun hat er einen Weg gefunden, dies durchzusetzen:

Nach Angaben von Beteiligten bat seine Fraktion Parlamentspräsidentin Roberta Metsola am 17. Juni, die Verlängerung voranzutreiben. Keine andere Fraktion legte Einspruch ein. Tags darauf forderte Metsola die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Auftritt auf dem Gipfel auf, bei der Gesetzgebung "voranzukommen". Anschließend einigten sich die Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche darauf, die Übergangsregelung wieder einzuführen. Die von den EU-Staaten beschlossene Verlängerung enthält keine inhaltlichen Änderungen. Sie würde Online-Dienste bis 2028 ermächtigen, sexuellen Kindesmissbrauch im Netz zu überprüfen, zu melden und entsprechende Inhalte zu entfernen.

Dem muss das Parlament nun zustimmen. Sofern die Europaabgeordneten an diesem Dienstag einen Dringlichkeitsantrag der EVP billigen, steht die Abstimmung über die Verlängerung schon am Donnerstag an. Die Fraktion drängt darauf, die Übergangsregeln so schnell wie möglich zu beschließen. Und in dieser zweiten Lesung braucht es die absolute Mehrheit aller Abgeordneten – mindestens 361 Stimmen, um den Text abzulehnen. Sonst gilt die Regelung automatisch als angenommen. Ob kurz vor der Sommerpause ausreichend Gegner im Parlament anwesend sind, ist fraglich.

Der Vorstoß der EVP nutzt also einen Verfahrenskniff, der den Befürwortern der Verlängerung in unveränderter Form einen deutlichen Vorteil verschafft. Nach dem "ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" gilt ein Text als angenommen, wenn keine absolute Mehrheit aller Abgeordneten – mindestens 361 – ihn ablehnt oder ändert. In der Praxis kommt dieses Verfahren trotz seines Namens selten zur Anwendung. Parlament und Rat legen bei einzelnen Gesetzesvorhaben meist eigene Positionen fest und verhandeln anschließend die Details der endgültigen Fassung.

"Normalerweise beendet der Rat seine Arbeit an einem Vorschlag, sobald das Parlament ihn zurückweist, und die Kommission zieht ihn schließlich zurück. Jetzt werden wir zu einer zweiten Abstimmung gezwungen, die den Kern der Demokratie in Frage stellt", sagte die Grünen-Abgeordnete Markéta Gregorová Euronews. Sie warf der EVP vor, mit einem ungewöhnlichen Manöver ihre Prioritäten durchzusetzen.

Berichterstatterin Birgit Sippel wurde für diesen Artikel um eine Stellungnahme gebeten.

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