Laut dem Urteil eines EU-Gerichts ist Apple damit gescheitert, seinen Status als "Gatekeeper" zu kippen. Der Tech-Gigant muss mehr Konkurrenz im App Store und in seinem Betriebssystem zulassen.
Apple ist mit seiner Klage gegen die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union, das zweithöchste EU-Gericht, bestätigte am Mittwoch Auflagen, nach denen der Konzern seinen App Store und das iPhone-Betriebssystem für die Konkurrenz öffnen muss.
Das Gericht wies Apples Klage gegen die Einstufung als "Gatekeeper“ nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ab. Damit muss der US-Konzern weiterhin Vorgaben erfüllen, die anderen App-Entwicklern und digitalen Diensten mehr Zugang zu iPhone-Nutzerinnen und -Nutzern verschaffen sollen.
Apple hatte die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2023 angefochten, mit der App Store und iOS als Gatekeeper-Dienste eingestuft wurden. Der Konzern argumentierte, iPhone, iPad, Mac, Apple Watch und Apple TV müssten getrennt behandelt werden und seien keine einheitliche Plattform.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass alle App-Stores dieselbe Funktion erfüllen: Sie verbinden Entwicklerinnen und Entwickler mit Endnutzerinnen und Endnutzern.
"Unabhängig von den jeweils verwendeten Geräten verfolgen diese Stores denselben Zweck, nämlich App-Entwicklerinnen und -Entwickler mit Endnutzerinnen und Endnutzern zu verbinden, um die Verbreitung von Softwareanwendungen zu erleichtern“, heißt es in dem Urteil .
In einer Stellungnahme erklärte ein Apple-Sprecher: "Wir sind fest überzeugt, dass der Auftrag des DMA über das hinausgeht, was rechtmäßig und verhältnismäßig ist. Er droht, den Datenschutz und die Sicherheitsmechanismen zu untergraben, die wir über Jahrzehnte aufgebaut haben, und setzt unsere Nutzer neuen Risiken aus.
Wir werden uns weiter für die Innovation und den Datenschutz einsetzen, den unsere Kundinnen und Kunden in Europa verdienen.“
Interoperabilitäts-Streit von Apple geht weiter
Mit dem Urteil bleibt Apple verpflichtet, den Digital Service Act umzusetzen. Es verlangt unter anderem, dass Apple auf seinen Geräten alternative Marktplätze für Apps zulässt, Entwicklern mehr Freiheiten bei der Zahlungsabwicklung einräumt und die Zusammenarbeit der iOS-Software mit Angeboten anderer Anbieter verbessert.
Allerdings läuft vor demselben Gericht eine separate Berufung von Apple zur Frage der Interoperabilität.
Der Digital Markets Act verpflichtet Apple, Teile von iOS so zu öffnen, dass konkurrierende Apps, Geräte und Dienste sich enger mit dem iPhone verknüpfen lassen, ähnlich wie es bei Apples eigenen Produkten der Fall ist.
Dazu gehört, dass Drittentwickler mehr Zugang zu Funktionen wie Benachrichtigungen, Gerätekopplung, Dateitransfers und anderen Systemfunktionen erhalten, die traditionell am besten mit Apples eigenen Geräten zusammenarbeiten.
Apple argumentiert, diese Vorgaben könnten den in iOS verankerten Datenschutz und die Sicherheit schwächen, weil sensible Technologien für Wettbewerber offengelegt werden müssten. Die EU-Kommission hält die Maßnahmen dagegen für nötig, um zu verhindern, dass Apple seine eigenen Produkte bevorzugt und damit die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher einschränkt.
Muss Apple umdenken?
Bisher bestand Apples lukratives Geschäftsmodell in einem geschlossenen Ökosystem. Nun sollte der Tech-Gigant nicht nur die Hoheit über die Apps für iPhone, iOS und MacOS verlieren, sondern auch alternative Zahlungsmöglichkeiten zulassen und Entwicklern mehr Freiheiten einräumen.
Die aktuelle Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für große Techkonzerne, die die Regulierungsbemühungen der EU gegen digitale Plattformen und Dienste vor Gericht anfechten.
Erst vergangene Woche hatte der Gerichtshof der Europäischen Union die Berufung von Google gegen eine Rekord-Kartellstrafe von 4,1 Milliarden Euro (4,8 Milliarden Dollar) im Zusammenhang mit seinem mobilen Betriebssystem Android abgewiesen. Er bestätigte damit die Feststellung der EU-Kommission, dass Google seine beherrschende Marktstellung missbraucht und Smartphone-Herstellern sowie Mobilfunkanbietern unzulässige Auflagen gemacht hat.
Apple kann das Urteil vom Mittwoch beim Gerichtshof der Europäischen Union anfechten, allerdings nur in Rechtsfragen, wie das Gericht klarstellte.