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Exklusiv: Brüssel prüft Handelsverbot für Produkte aus israelischen Siedlungen

Ein israelischer Soldat sichert die Einweihung der neu legalisierten jüdischen Siedlung Yatziv nahe der palästinensischen Stadt Beit Sahour im Westjordanland
Ein israelischer Soldat sichert die Einweihungszeremonie der neu anerkannten jüdischen Siedlung Yatziv nahe Beit Sahour im Westjordanland. Copyright  Ohad Zwigenberg/Copyright 2026 The AP. All rights reserved.
Copyright Ohad Zwigenberg/Copyright 2026 The AP. All rights reserved.
Von Mared Gwyn Jones & Maïa de la Baume & Luca Bertuzzi
Zuerst veröffentlicht am
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Die EU-Kommission prüft neue Schritte, um Importe aus israelischen Siedlungen in den besetzten Palästinensergebieten zu begrenzen, auf Wunsch einer Mehrheit der EU-Außenminister vom Juni.

Die EU-Kommission in Brüssel schlägt vor, Importe von Waren aus illegalen israelischen Siedlungen vollständig oder teilweise zu verbieten. Nach Angaben diplomatischer Kreise prüft sie zusätzlich weitere Möglichkeiten, den Handel der EU mit Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten stärker einzuschränken.

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Zuvor hatte eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die EU-Behörde gedrängt, strengere Handelsbeschränkungen auszuarbeiten - als Reaktion auf den fortgesetzten Ausbau der Siedlungen im besetzten Westjordanland.

Maßnahmen auf dem Tisch

Ein sogenanntes „Optionspapier“, das die EU-Kommission am Mittwoch an die Mitgliedstaaten verschickte, skizziert drei Maßnahmen, mit denen die Beschränkungen für Importe von Waren aus israelischen Siedlungen weiter verschärft werden sollen. Diese Produkte sind schon heute von einer bevorzugten Zollbehandlung in der EU ausgeschlossen.

Vorgesehen sind ein vollständiges oder teilweises Importverbot für in den Siedlungen hergestellte Waren, strengere Ausfuhrgenehmigungen sowie sehr hohe Zölle. Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter wollen am Freitag in Brüssel in einer nichtöffentlichen Sitzung erste Rückmeldungen geben, bevor die EU-Außenministerinnen und -minister am Montag weiter beraten.

Das Papier enthält jedoch nur Handlungsoptionen, keine fertigen Gesetzesvorschläge. In der kommenden Woche fällt daher voraussichtlich noch keine formelle Entscheidung. Der nächste formelle Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist erst im Oktober geplant, was aus Sicht einiger Mitgliedstaaten die Umsetzung weiter verzögert.

„Die Kommission verschafft sich ziemlich offensichtlich Zeit, und im Rat gibt es ebenfalls keinen Konsens“, sagte ein EU-Diplomat unter der Bedingung der Anonymität zu Euronews. Optimal sei die Initiative nicht, fügte er hinzu, aber vielleicht komme dadurch etwas in Bewegung.

Israelische Siedlungen im Westjordanland, in Ostjerusalem und auf den Golanhöhen gelten nach internationalem Recht als illegal.

Paris und Stockholm legten Papier vor

Die erste Option sieht vor, dass Unternehmen für den Import von Waren aus israelischen Siedlungen eine besondere Ausfuhrgenehmigung beantragen müssen. Diese Lösung hatten die Regierungen Frankreichs und Schwedens in einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission im April ins Spiel gebracht.

Im Optionspapier warnt die Kommission allerdings, ein solches System lasse sich relativ leicht umgehen.

Jüngste Recherchen ergaben, dass Exporteure in israelischen Siedlungen ihre Produkte trotz der bestehenden Beschränkungen weiterhin zollfrei auf den europäischen Markt bringen. Sie nutzen dafür etwa falsche Kennzeichnungen oder mischen Waren aus den Siedlungen mit Produkten, die innerhalb Israels hergestellt wurden.

Als zweite Möglichkeit nennt die Kommission höhere Zölle, die Importe aus den Siedlungen wirtschaftlich unattraktiv machen sollen. Sie räumt zugleich ein, dass auch dieses Instrument anfällig für Umgehungen wäre.

Die dritte Option wäre ein vollständiges oder teilweises Einfuhrverbot für Waren aus illegalen Siedlungen. In diesem Fall müssten die Zöllnerinnen und Zöllner der nationalen Behörden an den EU-Außengrenzen Produkte aus israelischen Siedlungen eindeutig identifizieren.

Vorlage weist Lücken auf

Offen bleibt im Papier die Frage der Rechtsgrundlage: Entweder stützt sich der Schritt auf die gemeinsame Handelspolitik, bei der eine qualifizierte Mehrheit genügt, oder auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, für die Einstimmigkeit nötig ist.

Der Juristische Dienst des Rates der Europäischen Union, die einflussreiche Rechtsabteilung der Institution, erklärte den Mitgliedstaaten in einer mündlichen Stellungnahme, eine Rechtsgrundlage in der Handelspolitik sei grundsätzlich möglich, abhängig vom genauen Zuschnitt des Vorschlags.

Die Kommission hält dem entgegen und bekräftigt in ihrem Papier, dass aus ihrer Sicht eine außenpolitische Rechtsgrundlage erforderlich ist. Damit würden mögliche Vorschläge nur sehr schwer durchsetzbar.

Mehrheit der EU-Staaten forderte offenbar Handlungsoptionen

Nach Informationen von Euronews haben bei einem Treffen der Außenministerinnen und Außenminister in Luxemburg im Juni mindestens 20 Mitgliedstaaten die Kommission aufgefordert, Optionen für weitere Beschränkungen des Siedlungshandels vorzulegen.

Die politische Dynamik hinter dem Vorstoß nahm zu, nachdem Frankreich und Schweden die Kommission im April drängten, einen formellen Vorschlag vorzulegen. Sie verwiesen dabei auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 2024, das die Illegalität der israelischen Siedlungen festhält.

Mehrere UN-Resolutionen seit Ende der siebziger Jahre bis heute halten ebenfalls fest, dass die Siedlungsaktivitäten in den palästinensischen Gebieten gegen das Völkerrecht verstoßen.

Die israelische Regierung weist diese Einstufung zurück und bezeichnet die Siedlungen als „temporäre Standorte“.

Der französische Staatssekretär für Außenhandel, Nicolas Forissier, sagte im Mai im Gespräch mit Euronews, die Forderung nach strengeren Beschränkungen sei „keine aggressive Position“. Mit Blick auf internationales Recht und Menschenrechte sei es normal, eine solche Linie zu vertreten, fügte er hinzu.

Israel hat zuletzt Maßnahmen eingeführt, mit denen es seine Kontrolle über das Westjordanland und Ostjerusalem ausweitet, etwa im Immobilienrecht sowie bei Planung und Genehmigungen. Diese Schritte scheinen zentrale Vereinbarungen zu verletzen, die im Rahmen des Osloer Friedensabkommens von 1993 unterzeichnet wurden.

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