Der Gerichtshof der Europäischen Union erhöht den Druck auf Polens Justizsystem. Im Mittelpunkt stehen sogenannte "Neo-Richter", deren Ernennung als politisch beeinflusst gilt.
Die Urteile ergingen auf Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Obersten Gerichts. Bei einem solchen Verfahren bittet ein nationales Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung von EU-Recht. Konkret ging es um die Frage, ob der Status von Richtern angefochten werden kann, die unter Beteiligung des polnischen Landesjustizrats KRS ernannt wurden. Dieses Gremium war durch ein Gesetz vom Dezember 2017 neu zusammengesetzt worden.
Das Oberste Gericht wollte unter anderem wissen, ob bereits die Umstände einer Ernennung ausreichen können, um festzustellen, dass ein Richter nicht die Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht erfüllt. Außerdem fragte es, ob ein solcher Test von einem Spruchkörper vorgenommen werden darf, dem selbst eine Person angehört, die auf dieselbe Weise ernannt wurde. Schließlich ging es um die Frage, ob ein nationales Gericht Vorschriften über seine eigene Besetzung unangewendet lassen muss, wenn diese es daran hindern, unionsrechtliche Standards zu gewährleisten.
EuGH: Ernennung von Richterinnen und Richtern ist zentral
Der Gerichtshof der Europäischen Union betonte, dass das Verfahren zur Ernennung von Richterinnen und Richtern für das Funktionieren und die Legitimität der Justiz von zentraler Bedeutung ist. Es dürfe keine berechtigten Zweifel daran wecken, dass Richterinnen und Richter unabhängig von äußeren Einflüssen und unparteiisch entscheiden.
Zugleich stellte der Gerichtshof klar, dass nicht jeder Fehler im Ernennungsverfahren automatisch solche Zweifel begründet. Entscheidend seien gravierende Unregelmäßigkeiten, die nach Art und Gewicht ein reales Risiko schaffen, dass andere Staatsgewalten, insbesondere die Exekutive, Einfluss auf die Ernennung nehmen. Solche Mängel können für sich genommen ausreichen, um die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eines Gerichts in Frage zu stellen.
Außerdem entschied der EuGH, dass das Unionsrecht es nicht zulässt, die Prüfung der Unabhängigkeit einem Spruchkörper zu überlassen, in dem auch nur eine Richterin oder ein Richter sitzt, die oder der unter denselben Umständen ernannt wurde wie die Person, deren Status überprüft werden soll.
Am Donnerstag legte die EuGH-Generalanwältin Tamara Ćapeta zudem eine Stellungnahme in einem anderen Vorabentscheidungsverfahren vor. Darin geht es um die Folgen von Mängeln bei der Ernennung bestimmter Mitglieder des Obersten Gerichts. Das Verfahren wurde unter anderem durch Fragen aus einer Zeit angestoßen, in der der heutige Justizminister Waldemar Żurek noch als Richter tätig war.
Ćapeta schlug vor, dass sich der Gerichtshof in dieser Sache für unzuständig erklärt. Sollte der EuGH dennoch urteilen, regte sie an, festzustellen, dass ein "gemischter" Spruchkörper mit fehlerhaft ernannten Richterinnen und Richtern im Sinne des Unionsrechts kein unabhängiges und unparteiisches Gericht ist. Außerdem stellte sie klar, dass Richterinnen und Richter die Mitwirkung in einem solchen Spruchkörper verweigern können.
Polens Justizminister Waldemar Żurek kommentierte die EuGH-Urteile als wichtige Schritte auf dem Weg zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Seiner Einschätzung nach werde das Oberste Gericht "schon bald wieder ein Oberstes Gericht sein". Er erinnerte daran, dass sogenannte Neo-Richter bislang regelmäßig Tests in Spruchkörpern durchgeführt hätten, denen sie selbst angehörten.
Streit um "Neo-Richter"
Der Konflikt geht auf eine Änderung des Gesetzes über den Landesjustizrat KRS vom Dezember 2017 zurück. Die Reform trat 2018 in Kraft und veränderte die Wahl von 15 Richtermitgliedern dieses Gremiums. Seitdem werden sie vom Sejm, dem polnischen Unterhaus, gewählt und nicht mehr von der Richterschaft selbst.
Diese Änderung führte zu dem Vorwurf, der KRS sei politisch beeinflusst. Dadurch entstanden auch Zweifel am Status der Richter, die unter Beteiligung dieses Gremiums ernannt wurden. In Polen werden sie häufig als "Neo-Richter" bezeichnet.
Die Vorwürfe kamen zunächst von der damaligen Opposition, die inzwischen die Regierung stellt. In den folgenden Jahren verwiesen auch Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf Unregelmäßigkeiten im Ernennungsverfahren.