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Verspätung, Ausfall, Handgepäck: Diese Rechte erhalten Fluggäste 2027

Am Flughafen Barcelona-El Prat warten Reisende stundenlang vor der Sicherheitskontrolle in extrem langen Schlangen.
Fluggäste warten vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen Barcelona-El Prat bei Llobregat in Spanien, Dienstag, erster August 2017: stundenlange Schlangen. Copyright  AP Photo/Manu Fernandez
Copyright AP Photo/Manu Fernandez
Von Elisabeth Heinz
Zuerst veröffentlicht am
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Verspäteter Flug, gestrichene Verbindung oder abgelehnter Entschädigungsantrag: Neue EU-Regeln sollen Passagieren ab Mitte 2027 mehr Rechte geben. Doch reichen die Änderungen aus?

Der Sommer ist da und damit die stressigste Zeit des Jahres für Europas Flughäfen. Vielleicht wurde Ihr Flug bereits verspätet oder gestrichen. Vielleicht haben Sie sich durch unübersichtliche Airline-Webseiten geklickt, um eine Erstattung oder Entschädigung zu beantragen, und am Ende lediglich eine Absage ohne nachvollziehbare Begründung erhalten.

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Ab Mitte 2027 soll sich das ändern.

Am 7. Juli nahm das Europäische Parlament die Überarbeitung der EU-Verordnung 261/2004 über die Rechte von Flugreisenden an. Wenige Tage später, am 13. Juli, stimmte auch der Rat zu. Zuvor hatten die EU-Gesetzgeber nach 13 Jahren Verhandlungen eine Einigung erzielt, die den Schutz von Fluggästen verbessern soll.

Der Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro bleibt bestehen, wenn sich ein Flug je nach Entfernung um mehr als drei Stunden verspätet. Auch das Recht auf Erstattung oder Umbuchung bei annullierten Flügen bleibt unverändert.

Darüber hinaus kommen neue Rechte hinzu. Passagiere können Tippfehler im Namen künftig kostenlos korrigieren. Beim Check-in müssen sie eine digitale Bordkarte erhalten, ohne dafür eine spezielle App installieren zu müssen. Kinder unter 14 Jahren und Menschen mit Behinderungen dürfen kostenlos neben ihrer Begleitperson sitzen.

Fluggesellschaften müssen künftig außerdem verständlich erklären, wie Passagiere eine Entschädigung beantragen können. Dazu sollen sie ihnen entweder ein EU-weit standardisiertes elektronisches Formular oder ein eigenes Formular zusenden.

Flüge dürfen nur noch wegen "außergewöhnlicher Umstände" gestrichen werden. Airlines müssen zudem offenlegen, weshalb es zu einer Störung gekommen ist. Handgepäck soll im Grundpreis enthalten sein. Auch Rückflüge dürfen künftig nicht mehr automatisch gestrichen werden, nur weil ein Passagier den Hinflug nicht angetreten hat.

Doch werden die neuen Regeln tatsächlich dazu führen, dass Passagiere bei Verspätungen und Flugausfällen leichter an ihr Geld kommen? Und sind die Vorgaben aus Ihrer Sicht fair gegenüber den Fluggesellschaften?

Unsere anonyme Umfrage dauert nur wenige Sekunden. Die Ergebnisse fließen europaweit in unsere XL-Berichterstattung ein und werden in Videos, Artikeln und Newslettern aufgegriffen. Zudem helfen sie uns bei unseren Recherchen darüber, wie Europa seine Position im Zeitalter der künstlichen Intelligenz sichern kann.

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