Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird, kann trotzdem weiter soziale Grundsicherung beziehen. Ein Unionspolitiker übt daran scharfe Kritik. Nun wächst der Druck auf Arbeitsministerin Bärbel Bas, einen versprochenen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorzulegen.
Kaum eine Sozialreform der vergangenen Jahre hat die politische Debatte in Berlin so lange dominiert wie die Ablösung des Bürgergelds durch die neue Grundsicherung. Seit dem 1. Juli 2026 gilt sie, schrittweise eingeführt, als Nachfolgerin der von der früheren Ampel-Koalition eingeführten Leistung. Ihr erklärtes Ziel: Arbeitssuchende schneller in Beschäftigung zu vermitteln. Im Gegenzug müssen Betroffene mit strengeren Pflichten und im Fall von Verstößen mit deutlich härteren Sanktionen bis hin zu Leistungskürzungen rechnen.
Vor allem die Union hat die Reform von Anfang an eng begleitet und immer wieder eigene Verschärfungen gefordert, insbesondere wenn es um mögliche Sanktionen gegen Leistungsempfänger ging. Ein Aspekt sorgt dabei seit Wochen für besonderen Unmut in der Fraktion: der Umstand, dass Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, nach geltendem Recht weiterhin Grundsicherung erhalten können. Nun hat sich der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) erneut deutlich zu diesem Thema geäußert und der Bundesarbeitsministerin mangelndes Handeln vorgeworfen.
Was die Union kritisiert
Krings wirft Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, einen bereits vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch noch immer nicht vorgelegt zu haben. In seinen Augen hat das direkte Folgen: Solange die angekündigte Neuregelung nicht kommt, bekämen per Haftbefehl gesuchte Menschen, die sich vor der Polizei versteckten, weiterhin die volle Sozialleistung überwiesen.
Krings erklärte in der Rheinischen Post: "Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln." Fast noch mehr als der Zustand selbst entsetze ihn dabei, dass das Arbeitsministerium offenbar keine Eile erkennen lasse, diesen aus seiner Sicht unhaltbaren Zustand zu beenden.
Hintergrund seiner Kritik ist eine Vereinbarung, auf die sich Union und SPD bereits vor rund zwei Monaten verständigt hatten: den Leistungsbezug für Menschen mit offenem Haftbefehl künftig auszuschließen. Ursprünglich sollte das Bundesarbeitsministerium bereits im Juli einen konkreten Umsetzungsplan vorlegen. Bislang ist das nicht erfolgt. Das Ministerium erklärte der Rheinischen Post, man arbeite gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan, könne aber noch keinen Termin für die Befassung im Kabinett nennen. Die gesetzliche Umsetzung werde weiterhin bis Ende des Jahres angestrebt, teilte ein Sprecher mit.
Ähnliche Kritik kommt seit Wochen auch aus Nordrhein-Westfalen. Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) erklärte im Juni im Kölner Stadt-Anzeiger, wer sich dem Rechtssstaat entziehe, könne nicht gleichzeitig erwarten, von diesem Staat finanziell unterstützt zu werden. Auch der Sozialminister von NRW, Karl-Josef Laumann, forderte eine Überarbeitung der Regelungen zum Datenaustausch zwischen Behörden. Zumindest teilweise erhielten sie dabei Unterstützung aus der SPD selbst: Der nordrhein-westfälische SPD-Fraktionschef Jochen Ott sprach sich ebenfalls für einen schnelleren Austausch zwischen Jobcentern und Justiz aus.
Schließt die Grundsicherung die Lücke?
Die frühere Bürgergeld-Regelung zur sogenannten Erreichbarkeit wurde mit der Reform zum 1. Juli 2026 unverändert in die neue Grundsicherung übernommen und lediglich verschärft: Wer als Leistungsberechtigter für sein Jobcenter erreichbar bleibt, hat weiterhin Anspruch auf Grundsicherung, unabhängig davon, ob gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt. Ein bloßer Haftbefehl reicht für einen Leistungsausschluss also nicht aus. Das hat die Bundesregierung wiederholt bestätigt, zuletzt im Zuge der Bundestagsberatungen zur Grundsicherungsreform im Frühjahr 2026, als ein Antrag der AfD-Fraktion mit genau dieser Forderung im Bundestag keine Mehrheit fand.
Ein Haftbefehl bedeutet dabei nicht automatisch, dass jemand untergetaucht ist. Er kann etwa auch erlassen werden, wenn eine angeklagte Person nicht zu einem Gerichtstermin erscheint oder eine Geldstrafe nicht bezahlt. Solche Personen können weiterhin ganz normal beim Jobcenter erscheinen, ohne dass dort etwas von dem offenen Verfahren bekannt ist. Der Grund: Es findet bislang kein automatischer Datenabgleich zwischen den polizeilichen Fahndungssystemen und den Jobcentern statt, wie zuletzt auch der Berliner Senat auf eine parlamentarische Anfrage hin bestätigte. Genau diese fehlende Verknüpfung wollen Union und SPD nun per Gesetz schließen.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion vom 14. Juli 2026 waren zum Stichtag 1. Juli 2026 im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z insgesamt 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen erfasst. Diese lassen sich, wie das Bundesinnenministerium einschränkend mitteilt, auf 148.311 Personen zurückführen, da zu einzelnen Personen teils mehrere Fahndungen parallel bestehen können.
Wie viele dieser Personen gleichzeitig Grundsicherung beziehen, wird jedoch nirgends statistisch erfasst, weder auf Bundesebene noch, wie das Beispiel Berlin zeigt, in den einzelnen Bundesländern. Auch die tatsächlichen Kosten für den Staat lassen sich deshalb derzeit nicht seriös beziffern. In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, waren zuletzt rund 28.000 Haftbefehle offen, wie mehrere Medien unter Berufung auf den Kölner Stadt-Anzeiger berichteten.
Neue Grundsicherung seit Juli 2026
Die aktuelle Debatte fällt in eine Phase weitreichender Umbauten im deutschen Sozialsystem. Ziel der Bürgergeld-Reform ist es nach Angaben der Bundesregierung, die Vermittlung in Arbeit stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Wer wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt oder eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss künftig schneller mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Streichung der Leistung rechnen.
Aktuell beziehen laut der Bundesagentur für Arbeit rund 5,1 Millionen Menschen in Deutschland Regelleistungen der Grundsicherung, davon gelten etwa 3,8 Millionen als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Stand Mai 2026). Die Gesamtausgaben des Bundes für die Grundsicherung bzw. das frühere Bürgergeld lagen zuletzt bei rund 47 Milliarden Euro jährlich. Die durch die aktuelle Reform angestrebten Einsparungen bewegen sich demgegenüber im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.
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