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EU-Kommission will Indien-Abkommen zunächst nur auf Englisch vorlegen

Indiens Premier Narendra Modi empfängt EU-Ratspräsident António Costa und Kommissionschefin Ursula von der Leyen in Neu-Delhi am 27. Januar 2026.
Indiens Premierminister Narendra Modi empfängt EU-Ratspräsident Antonio Costa und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Neu-Delhi am 27. Januar 2026. Copyright  AP Photo
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Von Peggy Corlin
Zuerst veröffentlicht am
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Frankreich wehrt sich dagegen, das EU-Indien-Handelsabkommen ohne Übersetzungen in die Ratifizierung zu schicken. Paris befürchtet, dass wichtige Details der Vereinbarung ohne die 24 Amtssprachen nicht ausreichend geprüft werden können.

IDie EU-Kommission hat das im Januar vereinbarte Handelsabkommen zwischen der EU und Indien am Freitag den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung vorgelegt – zunächst allerdings nur in englischer Sprache. Frankreich protestiert dagegen.

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Die Brüsseler Behörde will das Verfahren beschleunigen und die Übersetzung des Abkommens in die 24 EU-Amtssprachen zunächst aufschieben. Ziel ist es, den Pakt noch in diesem Jahr unter Dach und Fach zu bringen.

„Als Präsidentin von der Leyen im Januar nach Indien reiste, um die Verhandlungen über dieses wegweisende Handelsabkommen abzuschließen, hat sie zugesagt, zu versuchen, es noch in diesem Kalenderjahr unter Dach und Fach zu bringen“, sagte der stellvertretende Chefsprecher der Kommission, Olof Gill, am Freitag. „Das bleibt unser Ziel.“

Frankreich lehnt dieses Vorgehen ab. Wie Euronews bereits im März berichtete, fordert Paris, dass Handelsabkommen vor der Ratifizierung in allen EU-Amtssprachen vorliegen. Frankreich betont dabei, dass es nicht allein um eine französische Übersetzung geht: Auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die nationalen Parlamente müssten die Texte in ihren jeweiligen Sprachen prüfen können.

Hintergrund sind die teils sehr technischen Bestimmungen solcher Abkommen. Nach Ansicht der französischen Regierung können wichtige rechtliche und wirtschaftliche Nuancen bei einer Übersetzung verloren gehen oder erst durch die Übersetzung vollständig verständlich werden.

Für die Ratifizierung von EU-Handelsabkommen ist grundsätzlich die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Je nach Art des Abkommens müssen zudem die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.

Übersetzungen sollen vor der Abstimmung vorliegen

Die Kommission versucht, den französischen Einwand mit einem Kompromiss zu entschärfen. Das EU-Indien-Abkommen soll zunächst auf Englisch unterzeichnet werden. Die Übersetzungen in die übrigen EU-Amtssprachen sollen anschließend schrittweise erstellt werden.

„Wir schlagen vor, dass das Abkommen in der Verhandlungssprache, also auf Englisch, unterzeichnet wird. Alle Sprachfassungen der EU sollen dann so schnell wie möglich im Verlauf des Verfahrens verfügbar sein und auf jeden Fall, bevor das Europäische Parlament über das Abkommen abstimmt“, sagte Gill.

Ob Frankreich dieses Vorgehen akzeptiert, ist offen. Paris befürchtet, dass das beschleunigte Verfahren die parlamentarische Prüfung erschweren könnte.

Paris stand bereits an der Spitze des Widerstands gegen das EU-Mercosur-Abkommen, das im Dezember 2024 abgeschlossen wurde – damals aus handelspolitischen Gründen. Viele europäische Landwirtinnen und Landwirte fürchteten unfaire Konkurrenz durch Produkte aus Lateinamerika auf dem EU-Markt.

Seitdem liegt die Ratifizierung des Abkommens mit den lateinamerikanischen Staaten auf Eis. Abgeordnete des Europäischen Parlaments hatten den Gerichtshof der Europäischen Union mit einer Resolution und Anfechtung befasst.

Diesmal dürfte der Widerstand Frankreichs nicht unmittelbar mit Handelsfragen zu tun haben. Grundsätzlich unterstützt Paris das EU-Indien-Abkommen.

Das Abkommen umfasst keine Agrarprodukte. Es wurde mit einem Partner geschlossen, den Paris als strategisch wichtigsten Akteur im Asien-Pazifik-Raum ansieht.

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