Vorerst bis zum 30. April hat Italien seine Einreiseregelungen zur Eindämmung der Pandemie verlängert. Was bedeutet das im Detail?
Italien hat seine Einreisebestimmungen für internationale Reisende bis mindestens 30. April verlängert.
Gesundheitsminister Roberto Speranza unterzeichnete den Antrag am 29. März. Das bedeutet, dass Reisende nach Italien weiterhin entweder eine Impfbescheinigung, eine Genesungsbescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, um in das Land einzureisen.
Auch die Formulare zur Feststellung des Aufenthaltsortes der Einreisenden bleiben bestehen. Sie müssen von Menschen aus allen Ländern vor der Ankunft ausgefüllt werden.
Ende April erneut sollen die Regelungen erneut überprüft werden.
Gleichzeitig hat Italien seine Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie im Inland gelockert. Der Ausnahmezustand des Landes endete am 31. März. Bis zum Sommer könnten in Italien alle Beschränkungen aufgehoben werden.
Wie lauten die Reisebestimmungen für Italien?
Vollständig geimpfte Reisende (d. h. diejenigen, die innerhalb der letzten neun Monate eine oder zwei Impfungen erhalten haben, oder diejenigen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben) aus allen Ländern müssen für die Einreise nach Italien keinen negativen COVID-Test vorweisen.
Das heißt, wenn Sie vollständig geimpft sind, können Sie entweder einen Nachweis über den Impfstatus oder eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 innerhalb der letzten sechs Monate vorlegen.
Ungeimpfte Reisende können ebenfalls nach Italien einreisen und müssen nicht mehr in Quarantäne gehen (früher mussten sie fünf Tage in Quarantäne bleiben). Sie müssen jedoch den Nachweis erbringen, dass sie sich innerhalb der letzten 180 Tage von COVID erholt haben, oder einen negativen COVID-Test vorlegen.
Unabhängig vom Impfstatus müssen alle Flugreisende ein Passagierlokalisierungsformular ausfüllen, das hier zu finden ist. Andernfalls gilt bei der Ankunft eine fünftägige Quarantäne.
Reisende, die nach oder von Italien fliegen, müssen außerdem an Bord eine FFP2-Maske tragen.
Was ist ein Super Green Pass?
Ab dem 1. April ändert sich die Art des Passes, den man für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungsorten in Italien benötigt - gilt nicht für alle Veranstaltungsorte.
Für den Zugang zu den folgenden Einrichtungen benötigen Sie weiterhin einen Super Green Pass:
- Hallenbäder und Fitnessstudios
- Theater, Nachtclubs, Kinos und Konzertsäle
- Sporthallen, Wettbüros und Kasinos
- Restaurants in Hallen
- Kongresse und Konferenzen
Einen Super Green Pass kann beantragen, wer vollständig geimpft ist oder sich kürzlich von COVID-19 erholt hat.
Wie erhalte ich einen Super Green Pass?
EU-Bürger können anstelle des Super Green Passes ihre von ihrem Heimatland ausgestellte digitale COVID-Bescheinigung verwenden.
Für Briten akzeptiert Italien den britischen Nachweis der COVID-19-Genesung oder den Impfpass als gleichwertig mit dem Super Green Pass - solange er in Form eines QR-Codes vorliegt.
Wer Grund- und Auffrischungsimpfungen erhalten hat, für den ist der Super Green Pass unbegrenzt gültig. Alle mit nur Erstimpfung oder Genesung, ist er sechs Monate lang gültig.
Was ist der Basis-Green-Pass?
Einen Basis-Green-Pass gibt es in italienischen Apotheken durch einen negativen Covid-Test. Das kann entweder ein innerhalb von 72 Stunden durchgeführter PCR-Test oder ein innerhalb von 48 Stunden durchgeführter Lateral-Flow-Test sein.
Ab dem 1. April benötigen Sie einen 'grünen Basisausweis', um die folgenden Einrichtungen und Dienstleistungen zu nutzen:
- Interregionale Züge, Busse und Flugzeuge
- Sportveranstaltungen im Freien
Wo kann ich ohne Grünen Pass hingehen?
Für den Zugang zu den folgenden Einrichtungen in Italien benötigt man keinen Nachweis über eine Impfung, einen Test oder eine Genesung:
- Museen
- Geschäfte, Banken und Postämter
- Friseure
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln braucht man keinen Pass mehr.
Wie kann man sich am einfachsten über die Reisebestimmungen für Italien informieren?
Die italienischen Vorschriften können sich kurzfristig ändern.
Die aktuellsten und zuverlässigsten Informationen gibt es durch Ausfüllen des Fragebogens des italienischen Außenministeriums. Den gibt es in Englisch und er informiert über individuelle Vorschriften für Reisende.
Sie können auch die Reiseinformationsseite des italienischen Gesundheitsministeriums (auf Englisch) einsehen.
Oder Sie können die italienische Coronavirus-Informationsstelle anrufen.
Aus Italien: 1500 (gebührenfreie Nummer)
Aus dem Ausland: +39 0232008345 oder +39 0283905385