Reisende sollen jetzt dringend prüfen, ob ihnen Erstattung und Entschädigung zustehen. Eurostar hat alle Verbindungen bis auf Weiteres eingestellt.
In Frankreich und im Vereinigten Königreich herrscht Reisechaos, nachdem Eurostar vor erheblichen Störungen gewarnt hat.
Das internationale Bahnunternehmen teilte heute, Dienstag, 30. Dezember, mit: Nach einem Problem mit der Oberleitung und einem danach liegengebliebenen Le Shuttle-Zug ist der Ärmelkanal-Tunnel derzeit geschlossen.
„Leider bleibt uns nichts anderes übrig, als heute alle Verbindungen bis auf Weiteres auszusetzen“, so Eurostar. „Wir bedauern die Auswirkungen auf Ihre Reisepläne sehr.“
Mein Eurostar wurde gestrichen. Welche Rechte habe ich?
Reisende sollen nicht zum Bahnhof kommen und die Website oder die mobile App von Eurostar im Blick behalten.
In einer Mitteilung an Euronews Travel erklärt Rory Boland, Chefredakteur von Which? Travel: Wer von einer Zugstreichung betroffen ist, kann umbuchen oder einen Eurostar E-Gutschein oder eine Barauszahlung verlangen.
Ein E-Gutschein gilt ab dem Datum der gestörten Reise zwölf Monate und lässt sich über eurostar.com einlösen. Eurostar bearbeitet Erstattungsanträge innerhalb von 28 Tagen.
„Bei Verspätungen haben Reisende Anspruch auf Entschädigung“, so Boland. „Wer über Nacht warten muss, hat Anspruch auf ein Hotel oder die Erstattung der Übernachtungskosten.“
Auf seiner Website erklärt Eurostar, dass es Ausgaben für eine Übernachtung, Verpflegung, den Transport zwischen Bahnhof und Unterkunft sowie die Kosten für Telefonate zu Personen, die am Ziel auf Sie warten, erstatten kann. Voraussetzung ist, dass die Kosten direkt durch den verspäteten oder ausgefallenen Zug entstanden sind.
Wer unbedingt nach Hause will, kann nach Angaben von Boland auch Alternativen wie die Fähre nutzen. Kontaktieren Sie vorher Eurostar, um zu klären, ob die Kosten übernommen werden. Andernfalls bleiben Sie womöglich darauf sitzen.
Eurostar übernimmt die Kosten für alternative Beförderung per Bahn, Bus oder Fähre nicht, wenn das Unternehmen Sie innerhalb von 100 Minuten nach der geplanten Abfahrt über Ihre Optionen informiert hat und Sie nicht auf den nächsten verfügbaren Eurostar gewartet haben.
Was ist, wenn mein Eurostar verspätet ist?
Ab 60 Minuten Verspätung können Sie eine Entschädigung verlangen. Ein E-Gutschein bringt mehr Geld zurück, Sie können aber auch eine Barauszahlung beantragen.
Bei 60 bis 119 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste 30 Prozent des Preises des betroffenen Streckenabschnitts als E-Gutschein oder 25 Prozent in bar. Bei 120 bis 179 Minuten steigt dies auf 60 beziehungsweise 50 Prozent.
Bei mehr als 180 Minuten haben Fahrgäste Anspruch auf 75 Prozent in Form eines E-Gutscheins oder 50 Prozent als Barauszahlung.
Für die Beantragung eines E-Gutscheins oder einer Erstattung haben Sie bis zu drei Monate ab dem Datum der verspäteten Reise Zeit.