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Winterwetter: Flug verspätet oder gestrichen? Ihre Rechte auf Umbuchung und Erstattung

Winterwetter sorgt für Stress. Oft legt es den gesamten Flugverkehr für Tage lahm und Passagiere sitzen fest.
Winterwetter bringt Chaos und stresst Reisende. Es kann den gesamten Flugverkehr tagelang lahmlegen und Passagiere festsetzen. Copyright  AP Photo / Johan Nilsson / SCANPIX
Copyright AP Photo / Johan Nilsson / SCANPIX
Von Rebecca Ann Hughes
Zuerst veröffentlicht am
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EU-Recht schützt Passagiere auf Flügen innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU. Es gilt für Flüge von EU- und Nicht-EU-Fluggesellschaften.

Schon am ersten Wochenende 2026 hat Winterwetter den Luftverkehr in Europa beeinträchtigt.

In den Niederlanden wurden seit Samstag am Flughafen Amsterdam Schiphol wegen Schnee und starkem Wind fast 1.200 Flüge gestrichen.

Der Flughafen warnte, dass Passagiere am Montag wegen anhaltender Wetterlage und Enteisung von Maschinen mit Verspätungen oder Streichungen rechnen müssen.

Im Vereinigten Königreich blieb der Flughafen Liverpool am Montag nach einem nächtlichen Temperatursturz für mehrere Stunden geschlossen, während am Flughafen Aberdeen Dutzende Flüge am Boden blieben.

Winterchaos im Flugverkehr ist belastend. Es kann den Betrieb tageweise komplett lahmlegen und Reisende festsetzen.

Reisende haben jedoch Rechte, und eine Reiseversicherung kann helfen. Hier erfahren Sie das Wichtigste zu Umbuchungen, Erstattungen und Entschädigungen.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug wegen schlechten Wetters gestrichen oder verspätet ist?

EU-Regeln gelten für Passagiere auf Flügen innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU, egal ob eine EU- oder eine Nicht-EU-Airline fliegt.

Abgedeckt sind auch Flüge, die aus einem Drittland in das Vereinigte Königreich oder die EU ankommen, wenn sie von einer britischen oder EU-Airline durchgeführt werden, und Flüge, die aus dem Vereinigten Königreich oder der EU in ein Nicht-EU-Land starten – unabhängig davon, ob eine EU- oder Nicht-EU-Airline fliegt.

In diesen Fällen haben Reisende grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Ziel ankommt (zwischen 250 und 600 Euro, je nach Strecke).

Wird Ihr Flug gestrichen, können Sie zwischen Erstattung, Umbuchung oder Rückflug wählen. Die Airline muss Sie am Flughafen versorgen. Dazu zählen Mahlzeiten und eine Unterkunft, wenn Sie erst am nächsten Tag weiterreisen.

Diese Regeln gelten auch bei schlechtem Wetter, außer wenn die Bedingungen als „außergewöhnliche Umstände“ gelten.

Gilt schlechtes Wetter als außergewöhnlicher Umstand?

Bei unvorhersehbaren Ereignissen müssen Airlines keine finanzielle Entschädigung zahlen. Ihre Betreuungspflicht bleibt aber bestehen. Dazu gehören Hilfe am Flughafen sowie Umbuchung oder Erstattung.

„Verspätungen oder Ausfälle wegen Schnee sind extrem frustrierend. Dennoch haben Airlines eine Betreuungspflicht und müssen klar über Ansprüche auf Hilfe oder Erstattung informieren“, sagt Rory Boland, Chefredakteur des britischen Verbraucherschutzmagazins Which? Travel.

„Wenn Sie mit einer britischen oder EU-Airline fliegen oder von einem britischen oder EU-Flughafen starten, haben Sie Anspruch auf Essen und Getränke bei Verzögerungen von über zwei Stunden auf Kurzstrecken, drei Stunden auf Mittelstrecken und vier Stunden auf Langstrecken. Wenn Sie über Nacht feststecken, steht Ihnen auch eine Unterkunft zu.

„Wird Ihr Flug gestrichen, können Sie zudem zwischen Erstattung und der nächsten verfügbaren Umbuchung wählen. Entscheiden Sie sich für Letzteres, muss die Airline Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel bringen, notfalls auch mit einer konkurrierenden Fluggesellschaft.“

Damit schlechtes Wetter als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt, muss es extrem und ungewöhnlich sein. Beispiele sind schwere Stürme, Vulkanaschewolken oder Hurrikane.

Wie Which? erläutert: „Wenn ein Flug wegen eines ungewöhnlichen Schneesturms auf den Kanaren am Boden bleibt, ist das außergewöhnlich. Leichter Schneefall an einem Flughafen nahe der Alpen mitten im Winter ist es nicht.“

Keine außergewöhnlichen Umstände liegen auch vor, wenn Ihr Flug verspätet ist, weil ein vorheriger Flug wegen schlechten Wetters gestört war. Ihr Flug muss direkt von extremem Wetter betroffen sein, damit die Einstufung gilt.

Greift die Reiseversicherung bei Störungen durch schlechtes Wetter?

Je nach Police haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung Ihrer Reiseversicherung.

„Für den Baustein Reiseverzögerung gilt: Die Verspätung muss in der Regel über drei Stunden liegen und einen in der Police genannten Grund haben, etwa einen technischen Defekt des Beförderers oder schlechtes Wetter“, erklärt Lauren McCormick, PR-Managerin beim Vergleichsportal Squaremouth.

Die Deckung für verpasste Anschlüsse kann zusätzliche Kosten übernehmen, wenn Sie wegen schlechten Wetters Ihren Anschlussflug verpassen – etwa für Mahlzeiten oder Unterkunft. In der Regel greift sie erst bei einer Verzögerung von drei bis zwölf Stunden.

„Bewahren Sie bei Verzögerungen alle Unterlagen auf, die eine Forderung stützen: Quittungen für Essen und Unterkunft, eine Bestätigung der Airline mit Grund und eine aktualisierte Reiseroute mit der Dauer der Verzögerung“, sagt McCormick.

Kann ich meine Reise wegen extremen Wetters stornieren?

Ist Ihr Flug mehr als zwölf Stunden verspätet, kann eine vollständige Stornierung abgedeckt sein.

Eine Reiserücktrittsleistung greift auch, wenn ein Wintersturm Ihr Hotel oder Ihre Unterkunft unbewohnbar macht oder eine verpflichtende Evakuierung angeordnet wird.

Wichtig: Die Deckung gilt nur, wenn Sie die Police vor der extremen Wetterlage offiziell benannt wird oder bevor sie bekannt ist abschließen, erklärt McCormick.

Bei Hurrikanen muss die Police vor der Namensgebung des Sturms gekauft werden. Bei anderen Katastrophen darf das Ereignis vor Kauf der Versicherung nicht vorhersehbar oder öffentlich bekannt gewesen sein.

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