Das neue Gestzt führt eine finanzielle Haftung auch für indirekte Täter ein, die „wissentlich“ an Gruppen zur Begehung von Schäden teilnahmen. Der Staat kann dafür Sozialleistungen einziehen.
Nach den Plünderungen am 17. Oktober verschärfte der Senat einen Gesetzesentwurf und ergänzte ihn um rund zwanzig weitere Bestimmungen.
Ziel des Gesetzentwurfs „casseurs-payeurs“ ist es, eine finanzielle Mitverantwortung für direkte und indirekte Verursacher von Sachbeschädigungen bei Gruppenaktionen einzuführen.
Der Text umfasste ursprünglich fünf Artikel. Die Regierung hatte ihn im Sommer 2025 ausgearbeitet, nachdem es nach dem europäischen Triumph des PSG zu Ausschreitungen gekommen war.
Der vom Senat verabschiedete Text enthält zwei zentrale Punkte.
Kernstück des Entwurfs ist ein neuer zivilrechtlicher Haftungsverbund für indirekte Verursacher von Schäden. Er soll auch Personen erfassen, die selbst keine Beschädigungen begangen haben, aber „wissentlich an“ einer Gruppe teilgenommen haben, die mit dem Ziel gebildet wurde, Sachschäden anzurichten. Für diese indirekten Verursacher kann eine gesamtschuldnerische Haftung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro gelten.
Der Geist des Textes: Randalierer sollen sich an der Begleichung von Schadenersatz beteiligen. Wird das Gesetz in der Nationalversammlung angenommen, kann der Staat künftig Familienleistungen, persönliche Wohnhilfen oder den „Revenu de solidarité active“ pfänden – eine Sozialleistung, die Menschen ohne Einkommen ein Mindestniveau an finanziellen Mitteln sichert.