Oscar Pistorius kommt vorerst nun doch nicht auf Bewährung frei. Das war für diesen Freitag geplant. Seine Familie zeigte sich daher jetzt
Oscar Pistorius kommt vorerst nun doch nicht auf Bewährung frei.
Es gibt keine rechtliche Grundlage für so eine Entscheidung.
Das war für diesen Freitag geplant. Seine Familie zeigte sich daher jetzt enttäuscht.
Justizminister Michael Masutha teilte aber mit, diese Entscheidung habe keine rechtliche Grundlage gehabt.
Der bekannte Behindertensportler war wegen der Tötung seiner Freundin verurteilt worden.
Er hatte sie durch eine Tür erschossen; nach eigenen Angaben vermutete er dort einen Einbrecher.
Pistorius’ Strafe beträgt fünf Jahre Haft; davon hat er zehn Monate verbüßt.
Das ist ein Sechstel der Zeit: Eine Entlassung auf Bewährung wäre damit tatsächlich möglich.
Laut dem Minister durfte die Bewährungskommission ihre Entscheidung aber auch erst jetzt treffen, nach Ablauf dieser zehn Monate.
Stattdessen sei das bereits am 5. Juni geschehen.
Das allerdings wurde am 8. Juni auch schon auf der Webseite der Regierung mitgeteilt.
Warum sich damals kein Widerspruch erhob, bleibt nun offen.
Im Fall Pistorius läuft auch noch ein Berufungsverfahren.
Darin will die Anklage eine Verurteilung wegen Mords erreichen – und damit eine höhere Strafe.
Dieser Berufungsprozess beginnt vermutlich im November.