Ein Urteil für die Bienen

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Von Renate Birk mit dpa
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EU-Gerichtshof weist Klagen von Syngenta und Bayer ab.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein Urteil für die Bienen und gegen zwei Konzerne gesprochen. Diverse bienenschädliche Insektengifte dürfen weiterhin nicht mehr verwendet werden. Die Chemiekonzerne Syngenta und Bayer hatten gegen die EU-Verbote geklagt.

Das Überleben von Bienen und bestäubenden Insekten überhaupt ist bedroht, durch die Pestizide und auch wegen eingeschleppter Parasiten. Experten sagen, die Situation der Bienen sei dramatisch.

Der deutsche Grünen-Bundestagsabgeordneter Harald Ebner ermahnte die Unternehmen: "Das Urteil sollte auch für Bayer und Syngenta ein Weckruf sein, künftig an nachhaltigen Lösungen für die Landwirtschaft zu arbeiten statt für den weiteren Einsatz ihrer Gifte zu prozessieren."

Im April hatten die EU-Staaten ein weitergehendes Freilandverbot bestimmter Insektenmittel beschlossen. In Gewächshäusern dürfen die Mittel eingesetzt werden.

Die Luxemburger Richter bestätigten die im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung der Insektengifte.

Konkret ging es um die Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Bestimmte Getreidearten und Saatgut etwa waren damit behandelt worden.

Chemieriese Bayer: Vor Gericht verloren
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