Der wegen Mordes in einem U-Boot verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen ist mit seiner Berufung gescheitert. Das Gericht in Kopenhagen bestätigte am Mittwoch Madsens lebenslange Haftstrafe.
Der 47-Jährige hatte laut Gericht im vergangenen Sommer die schwedische Journalistin Kim Wall in einem selbstgebauten U-Boot erst gefoltert, dann getötet und zerstückelt über Bord geworfen. Das Gericht ging von einem sexuellen Motiv aus.
Madsen wollte mit der Berufung eine zeitlich begrenzte Strafe erstreiten. Den Schuldspruch an sich akzeptierte er, obwohl er die Tat nie zugegeben hat. Die lebenslange Haft ist in Dänemark nicht zeitlich begrenzt, mit einer Entlassung können Verurteilte aber nach rund 15 Jahren rechnen.
Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der 47-Jährige aus einem sexuellen Motiv heraus handelte und die Journalistin vor ihrem Tod gefoltert hatte.
Madsens Anwältin wollte eine Gefängnisstrafe von rund 15 Jahren erreichen. Sie argumentierte, dass eine lebenslange Strafe bei einem einzigen Mord nicht üblich sei. Tatsächlich sind derart harte Strafen in Dänemark selten.