Mit der A40 ist in Deutschland erstmals ein vielbefahrener Autobahn-Abschnitt betroffen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone in Essen auch auf Teilen der Autobahn 40 angeordnet. Erstmals ist mit der A40 auch ein deutscher Autobahn-Abschnitt betroffen.
Die "Blaue Umweltzone" soll in 18 der 50 Stadtteile der Ruhrgebietsstadt gelten. Die Richter verpflichteten das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.
Anlass war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Organisation kämpft für die Einhaltung des bereits seit 2010 EU-weit gültigen Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2).
Verbote gelten ab 1. Juli 2019
Die Luftbelastung durch den Autobahnverkehr lasse sich vermutlich nur durch Einbeziehung der Strecke in die Umweltzone reduzieren, sagte die Vorsitzende der zuständigen 8. Kammer, Margit Balkenhol.
Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für ältere Diesel auf einer Hauptverkehrsstraße an. Für die neue Umweltzone in Essen wurde beschlossen, dass vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben.
Fahrverbote in mehreren deutschen Städten
Auch in den Städten Köln und Bonn wurden Fahrverbote für ältere Dieselautos angeordnet. Dies hatte vor kurzem das Kölner Verwaltungsgericht nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden.
Das Urteil in Essen ist damit ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzige wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der Umweltschützer und ordneten ebenfalls Fahrverbote in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main und Stuttgart an.