Nach fast viermonatiger Unterbrechung wird das Musterverfahren gegen den VW-Konzern fortgesetzt.
Nach fast viermonatiger Unterbrechung wird das Musterverfahren gegen den VW-Konzern fortgesetzt. Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geht es heute darum, ob VW die Anleger früher über die millionenfach manipulierte Abgasreinigung von Dieselmotoren hätte informieren müssen.
Das Gericht muss sich unter anderem mit der Frage befassen, was es für die Informationspflicht eines Unternehmens bedeutet, wenn die Management-Ebene unterhalb des Vorstands Bescheid weiß, nicht aber der Vorstand selbst.
Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE, Musterklägerin ist die Fondsgesellschaft Deka Investment.
Nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals hatten die VW-Vorzugsaktien zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Werts verloren, Anleger erlitten teils massive Verluste. Insgesamt machen die Kläger rund 9 Milliarden Euro Schadenersatz geltend.