Belgien: Längere Laufzeit für 2 AKWs verstößt gegen EU-Recht

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Von jus mit dpa
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Die Atomkraftwerke Tihange und Doel sind bekannt für ihre Pannenserien. Die Laufzeitverlängerung für zwei Meiler in Doel war nicht rechtens, entschied jetzt der EuGH.

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Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für die Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 gegen EU-Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Meiler bleiben wohl am Netz

Die Genehmigung hätte laut den Richtern nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden dürfen. Da die AKWs in der Nähe der Grenze zu den Niederlanden gelegen sind, sei zudem ein grenzüberschreitendes Prüfungsverfahren nötig. Es muss nun nachgeholt werden.

Ob die Meiler abgeschaltet werden müssen, ist unklar. Sollte die Stromversorgung gefährdet sein, dürfen sie vorerst weiterlaufen, so das Urteil der Richter. Eigentlich sollten die Blöcke Doel 1 und 2 schon 2015 vom Netz gehen. Doch ihre Laufzeit wurde per Gesetz um zehn Jahre verlängert.

Belgiens AKWs Sorgenkinder der europäischen Atompolitik

Belgien, das in Doel und Tihange insgesamt sieben Reaktoren betreibt, will bis 2025 aus der Atomkraft aussteigen. Vor allem das marode AKW Tihange steht immer wieder wegen Schäden und Störungen in der Kritik - besonders im nur knapp 60 Kilometer von Tihange entfernten Deutschland. Im Jahr 2012 wurden in beiden Atomkraftwerken Haarrisse entdeckt.

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