Vertrag: Münchner Bier und Feta für Chinas Verbraucher

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Von su mit dpa
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Die EU und China haben sich auf den gegenseitigen Schutz geografischer Angaben bei Lebensmitteln verständigt. Der chinesische Markt mit einer wachsenden Mittelschicht mit Sinn für ikonische europäische Produkte gilt als ein stark wachsender Markt für europäische Lebensmittel und Getränke

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Die EU und China haben sich auf den gegenseitigen Schutz geografischer Angaben bei Lebensmitteln verständigt. Rund 100 europäische und 100 chinesische Produkte seien damit künftig vor unerlaubter Nachahmung geschützt, so die EU-Kommission.

Zu den Lebensmitteln mit geschützter Herkunftsbezeichnung (Geographical Indications GI) gehören etwa Champagner, Feta, Parmaschinken und Münchner Bier, dazu Anji weißer Tee und Panjin Reis.

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-KommissarPhil Hogan lobte bei der Unterschrift unter das bilaterale Abkommen in Peking die regionalen Spezialitäten Europas - sie seien rund um den Globus bekannt für ihre Qualität:

"Die Verbraucher sind bereit, einen höheren Preis zu zahlen, im Vertrauen auf die Herkunft und Authentizität dieser Produkte und honorieren damit die Landwirte."

Hogan ist für die EU bei der China-Gruppenreise des französischen PräsidentenEmmanuel Macron dabei.

Der chinesische Markt mit einer wachsenden Mittelschicht mit Sinn für ikonische europäische Produkte gilt als vielversprechend für europäische Hersteller von Lebensmitteln und Getränken.

Chinas 1,4 Milliarden Verbraucher sind das zweitwichtigste Ziel für Agrar- und Lebensmittelexporte aus der EU - sie kauften in 12 Monaten (September 2018 und August 2019) Produkte für 12,8 Milliarden Euro (plus 13,5% gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr zuvor, Platz 1 USA mit 24 Milliarden Euro)

Auf europäischer Seite soll das Abkommen nach Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten spätestens Ende 2020 in Kraft treten.

Vier Jahre später sollen weitere 175 Namen von beiden Seiten dazukommen.

LOBBYISTEN

Lobbyisten gaben zu bedenken, dass europäischen Erzeugnissen künftig der gleiche Schutz gewährt werden müsse, wie den chinesischen Produkten in der EU. Die Europäische Handelskammer in China monierte ein nicht eindeutiges Rechtssystem. Es fehle an einem spezifischen Gesetz, durch das die geografische Herkunft als geistiges Eigentum definiert werde. Kommt dazu, dass einige Produkte wie Käse auf der Liste derzeit gar nicht nach China eingeführt werden dürfen. Sie erfüllen die chinesischen Standards und die regulatorischen Vorgaben nicht.

su mit dpa

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