Razzien gegen mutmaßliche rechte Terrorzelle: 12 Männer festgenommen

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In Deutschland gab es in mehreren Bundesländern Razzien gegen eine mutmaßliche rechte Terrorzelle. Dabei wurden 12 Beschuldigte festgenommen.

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In Deutschland hat die Polizei in mehreren Bundesländern Razzien gegen eine mutmaßliche rechte Terrorzelle durchgeführt. Dabei wurden zwölf von 13 Beschuldigten festgenommen. Der Verdacht gegen die Männer habe sich erhärtet, so der Generalbundesanwalt.

An 13 Orten in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wurden Wohnungen und weitere Räumlichkeiten durchsucht, so die Behörde in einer Mitteilung. Zudem sei in Bayern die Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person untersucht worden.

Ziel: Bürgerkriegsähnliche Zustände herbeiführen

Fünf der Beschuldigten seien namentlich bekannt gewesen. Sie sollen sich laut Generalbundesanwalt im September zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben, die demnach bisher unkonkrete Anschlagspläne auf PolitikerInnen, Asylsuchende und MuslimInnen hatte, mit dem Ziel bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. Letzendlich soll es um die Erschütterung und Überwindung der Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik gegangen sein.

Zudem wurde gegen acht weitere Männer ermittelt, die als Unterstützer gelten. Die Akteure hätten sich online kennengelernt. Bei den Festgenommenen handelt es sich laut Generalbundesanwalt um vier Hauptverdächtige sowie acht mutmaßliche Helfer.

Einer der Verdächtigen sei ein Verwaltungsangestellter der Polizei in Nordrhein-Westfalen, so der Innenminister des Landes, Herbert Reul. Der Mann sei vom Dienst suspendiert worden.

Bei der Operation federführend war das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Die Razzien wurden mit Hilfe von Spezialeinsatzkommandos durchgeführt.

Der Generalbundesanwalt teilte zudem mit, dass die zwölf Festgenommenen heute oder am Samstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden sollen, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden werde.

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