Polen hat seine Coronavirus-Sperren gelockert. Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern dürfen vier Kunden pro Kasse bedienen, während größere Geschäfte einen Kunden pro 15 Quadratmeter haben dürfen.
Polen hat seine Coronavirus-Sperren gelockert. Parks und Wälder sind für die Öffentlichkeit wieder zugänglich. Das obligatorische Tragen von Gesichtsmasken im öffentlichen Raum bleibt in Kraft.
Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern dürfen vier Kunden pro Kasse bedienen, während größere Geschäfte einen Kunden pro 15 Quadratmeter haben dürfen. Die Regel "eine Person pro 15 Quadratmeter" wird auch für kirchliche Versammlungen gelten.
Auch Tschechien hat die Beschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gelockert. Käufer dürfen zum ersten Mal seit mehr als einem Monat Freiluftmärkte besuchen.
"Es war sehr schön, die Produkte zu sehen, etwas auszuwählen und mit den Besitzern zu sprechen".
Auch in der Slowakei gelten neue Regeln. Reisende müssen beim Grenzübertritt ein ärztliches Attest vorlegen, dass nicht älter als 48 Stunden ist und aus dem hervorgeht, dass ihr Coronavirus-Test negativ war.
Ausnahmen sind z.B. Schwangere und Menschen mit Behinderungen. Nach der neuen Regelung müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in der Slowakei haben, aber in der Tschechischen Republik arbeiten, nicht in Quarantäne gehen.
Sie müssen lediglich eine Bescheinigung über ihren negativen Test vorlegen. Ausgenommen sind Lkw-Fahrer, sie müssen beim Grenzübertritt eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzeigen.