Gericht entscheidet: Quarantäne für Einreisende aus dem Ausland gilt nicht für Alle

EIn Strand in Warnemünde bei Rostock: Im Hintergrund eine Fähre auf dem Weg nach Dänemark
EIn Strand in Warnemünde bei Rostock: Im Hintergrund eine Fähre auf dem Weg nach Dänemark Copyright Jens Buettner/dpa via AP
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Von Alexandra Leistner
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Ein Mann aus Niedersachsen mit einem Ferienhaus in Südschweden hat mit seiner Klage vor Gericht die generelle Quarantänepflicht für Einreisende nach Niedersachsen aus dem Ausland außer Kraft gesetzt.

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Wer in diesen Tagen aus dem Ausland nach Deutschland einreisen will, und sich mehrere Tage jenseits deutscher Grenzen aufgehalten hat, muss sich nach Beschluss von Bund und Ländern eigentlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung für Reiserückkehrer in das Bundesland gekippt. Ein Mann mit Ferienhaus in Schweden hatte gegen die Maßnahme geklagt, weil er der Meinung war, dass der Beschluss nicht auf alle Rückkehrer aus dem Ausland zutreffe.

Das Gericht entschied am Dienstag, dass "Quarantänemaßnahmen nur für im Gesetz näher bestimmte Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider und Ansteckungsverdächtige" verhängt werden dürfe.

"Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden", wie das Gericht seine Entscheidung auf den Eilantrag begründete. Eine Quarantänepflicht schränke die Freiheit Betroffener erheblich ein.

Weiter hieß es, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betroffener sich infiziert habe höher sein müsse als die gegenteilige Annahme und das könne nicht unabhängig von der Herkunftsregion gelten. Der Beschluss ist laut Pressemitteilung des Gerichts unanfechtbar.

Allerdings könne das Land Risikogebiete bestimmen, die eine Quarantänepflicht rechtfertigen oder etwa Rückkehrer aus dem Ausland verpflichten, sich bei Gesundheitsbehörden zu melden.

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