Der Landrat des Kreises Gütersloh betont, das Hygienekonzept der Firma Tönnies müsse nachgebessert werden. Man schloss eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht aus.
Im Kreis Gütersloh können sich die Bürger wieder frei bewegen. 0Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat den vor zwei Wochen verhängten zweiten Corona-Lockdown vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Menschen in der Region sind erleichtert.
Laut dem Oberverwaltungsgericht Münster hätte das Bundesland NRW, nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies, inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen.
Beim Fleischproduzenten Tönnies waren am Standort in Rheda-Wiedenbrück mehr als 1.000 Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Laut Landrat des Kreises Gütersloh, Sven-Georg Adenauer, sei man in "konstruktiven Gesprächen" mit der Firma Tönnies. Deren Hygienemaßnahmen müsse jedoch nachgebessert werden. Adenauer schloss eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Tönnies nicht aus.
Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Die regionale Verordnung der Landesregierung wäre erst in der Nacht zum Mittwoch um 00.00 Uhr ausgelaufen.