Weihnachten 2020 und das #Beherbergungsverbot - 10 Tweets

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Weihnachten - Symbolbild Copyright Pixabay CC Jon2306
Von Kirsten Ripper mit dpa
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Das Wort der Woche ist #Berherbergungsverbot. Wer denkt da nicht an Maria und Josef mit dem Jesuskind im Stall?

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Für einen Sturm der Entrüstung in den sozialen Medien hat an diesem Mittwoch das geplante "Beherbergungsverbot" gesorgt. Wer denkt bei diesem Begriff nicht automatisch an Weihnachten und die Krippe in Bethlehem?

So twittern die Satiriker von "Extra 3": "Weihnachtsgeschichte 2020: Übernachtung im Stall nur mit negativem Testergebnis."

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gibt höchstpersönlich auf Twitter bekannt, dass Einreisende aus Risikogebieten - wie den Berliner Bezirken mit einer hohen Zahl an Coronavirus-Neuinfektionen - nur noch mit einem negativen Testergebnis in seinem Bundesland Urlaub machen können.

Tatsächlich planen viele deutsche Bundesländer, dass Hotels und andere kommerzielle Unterkünfte Reisende auch aus innerdeutschen Coronavirus-Hotspots nicht mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen planen Thüringen und einige andere Regionen (siehe weiter unten). Schleswig-Holstein hat in diesem Zusammenhang die Quarantäne-Vorschrift gelockert.

Und "Gott*" twittert, dass viele ja den Familien aus Moria die Aufnahme verweigert haben.

Andere denken eher an die DDR und dort geltenden Verbote.

Die Mehrzahl der Länder erklärt sich dazu bereit, zu regeln, dass Touristen aus entsprechenden Gebieten nur dann in einem Hotel untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Test vorlegen können, der maximal zwei Tage alt ist. Solche «Freitestungen» für Reisen sollen nur möglich sein, wenn genug Testmöglichkeiten vorhanden sind. Tests zur Aufrechterhaltung etwa des Bildungswesens haben Vorrang.

Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen geben in dem gemeinsamen Beschluss allerdings abweichende Positionen zu Protokoll. So lehnt etwa Thüringen ein generelles "Beherbergungsverbot" für Menschen aus Hotspots ab. Niedersachsen will noch prüfen, "ob der Beschluss mitgetragen werden kann". Mecklenburg-Vorpommern beharrt auf eigenen Regeln, die darüber hinausgehen.

Berlin und Bremen fühlen sich an Bund-Länder Vereinbarungen vom 16. Juli gebunden. Dort hatte Bremen bereits angemerkt, "dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss".

Die Hauptstadt fordert zudem, dass "bei der Bewertung des Infektionsgeschehens (...) Berlin als Gesamtstadt und Einheitsgemeinde behandelt" wird. Das sieht das Nachbar-Bundesland Brandenburg schon so.

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