"2. Welle ist gewaltiger": Österreich ab Dienstag im harten Lockdown

Sebastian Kurz
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Von Euronews mit dpa
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Wegen steigender Corona-Zahlen hat Österreichs Regierung einen harten Lockdown angekündigt.

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In Österreich gelten ab Dienstag und bis zum 6. Dezember strenge Ausgangsbeschränkungen. Geschäfte - bis auf Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien - werden drei Wochen lang geschlossen. 

"Die zweite Welle ist gewaltiger", sagte Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Deshalb müsse man die Notbremse ziehen.

"Es liegt an uns allen, ob wir die Weihnachtszeit oder die Vorweihnachtszeit retten können oder nicht", erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz. "Je stärker wir zusammenhalten und je mehr Menschen sich daran halten, desto kürzer wird der Lockdown dauern."

Allein für die Hauptstadt Wien wurden an diesem Samstag 1.331 bestätigte Neuinfektionen und 13 Todesfälle von Covid-19-Patienten gemeldet. 7.063 Neuinfektionen gab es in ganz Österreich. Deshalb forderten Experten eine Trendwende.

"Treffen Sie niemanden!"

"Treffen Sie niemanden!", forderte Bundeskanzler Sebastian Kurz an diesem Samstag auf einer Pressekonferenz.. Jeder Kontakt sei einer zuviel. 

Die neuen Ausgangsbeschränkungen gelten ab dem 17. November rund um die Uhr und bis zum 7. Dezeember. Private Treffen sind demnach nur mit einem Partner, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigsten Bezugspersonen erlaubt.

Offen bleiben nur Geschäfte für die Deckung des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Kioske.

Vizekanzler Kogler erklärte, die Menschen dürften weiter nach draußen gehen, aber möglichst alleine oder nur mit einer Person aus dem eigenen Haushalt.

Der Standard erklärt zum "zweiten harten Lockdown": "Der Handel sperrt grundsätzlich zu. Frisöre und Kosmetikstudios müssen schließen, genauso Bäder, Theater, Zoos und Museen – die zum Teil ohnehin schon nicht mehr offen haben. Ausgenommen von den Schließungen sind im Verordungsentwurf explizit: Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Banken, Tankstellen, die Post, Trafiken, KFZ- und Fahrradwerkstätten, Tierfuttergeschäfte, der Agrarhandel. Es gilt dort aber weiterhin die Maskenpflicht, die Ein-Meter-Abstand-Regel und pro 10 Quadratmeter darf nur ein Kunde das Geschäft betreten."

Schulen stellen auf Fernunterricht um und bieten Betreuungsmöglichkeiten bei Bedarf - ebenso wie Kitas.

Schon seit dem 3. November sind Gastronomie, Tourismus, Kulturbetrieb und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Außerdem gelten Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr, die das Verlassen des «privaten Wohnraums» nur für mehrere konkrete Gründe wie etwa die Erfüllung von Grundbedürfnissen, Arbeit und Ausbildung, die Betreuung Hilfsbedürftiger sowie zur Erholung im Freien zulassen.

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