Gutachter sieht EU-weite Datenschutzverfahren möglich

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Von Christopher Pitchers
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Für Facebook und andere Internet-Riesen könnten die sorglosen Datensammlungszeiten bald vorbei sein. Darauf deutet zumindest die Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters hin.

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Für Facebook und andere Internet-Riesen könnten die sorglosen Datensammlungszeiten bald vorbei sein. Darauf deutet zumindest die Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters hin.

Grenzübergreifende Verfahren wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung dürfen demnach nicht nur von jenen Datenschutzbehörden eingeleitet werden, in denen das betroffene Unternehmen seinen EU-Sitz hat.

Damit widersprach der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof der Facebook-Filiale in Belgien.

Diese war von der belgischen Regulierungsbehörde aufgefordert worden, die Verarbeitung von Daten über das Internetverhalten belgischer Nutzer zu stoppen, die kein Facebook-Konto oder die zielgerichteter Werbung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Doch Facebook hatte argumentiert, nur die Datenschutzbehörde in Irland könne ein Gerichtsverfahren betreiben, weil dort der Europa-Sitz von Facebook sei.

Der EU-Gutachter sah das jedoch anders. Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie jedoch der Haltung des Generalanwalts. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

Journalist • Stefan Grobe

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