27-Jähriger in Iran hingerichtet: Ringer hatten um Gnade gebeten

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Teheran - Symbolbild Copyright Vahid Salemi/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved
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Von Euronews mit dpa
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Im Iran ist ein Ringer, der wegen Mordes verurteilt war, hingerichtet worden.

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Im Iran ist wieder eine Todesstrafe vollstreckt worden, wieder war es ein Ringer, der wegen eines Mordes verurteilt war. Im September 2020 hatte die Hinrichtung des Ringers Navid Afkari internationale Entrüstung ausgelöst.

Wie das Nachrichtenportals Aftabnews meldet, wurde in der Provinz Chusestan in Südwestiran der 30-jährige Mehdi-Ali Hosseini am Montag im Gefängnis der Provinzstadt Desful gehängt.

Hosseini hatte 2015 bei einem Streit in der Stadt Andimeschk einen Jugendlichen getötet und war deshalb von einem Gericht zum Tode verurteilt worden. Nach fünf Jahren wurde vom obersten Gericht das Todesurteil bestätigt.

Zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten hatten sich gegen die Vollstreckung der Todesstrafe engagiert.

Im Iran gilt nach islamischem Recht in solchen Fällen das Prinzip der "Ghissas" oder Blutrache. Danach kann in einem Mordfall die Familie des Opfers entscheiden, ob der Täter hingerichtet wird oder nicht.

Iranische Ringer hatten um Begnadigung gebeten

Mehrere prominente Ringer im Land hatten in den vergangenen Wochen bei der Familie des Opfers um eine Begnadigung Hosseinis gebeten. Medienberichten zufolge war Hosseini als Ringer regional tätig und nicht Mitglied der iranischen Nationalmannschaft.

Im September vergangenen Jahres wurde der Ringer Afkari hingerichtet. Er hatte nach Angaben der iranischen Justiz 2018 bei einer Protestdemonstration in Schiras im Südiran einen Sicherheitsbeamten getötet und die Tat gestanden. Der Sportler, seine Familie und Menschenrechtsorganisationen führten dagegen an, das Geständnis sei durch Folter erzwungen worden. Die Hinrichtung wurde im In- und Ausland scharf verurteilt. Die iranische Justiz wies die Kritik zurück und betonte, dass politisch motivierter Druck des Auslands das geltende islamische Recht nicht untergraben werde.

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