Nawalny in zwei Fällen schuldig gesprochen

Nawalny in zwei Fällen schuldig gesprochen
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Von Luis Nicolas Jachmann
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Ein Berufungsgericht hat am Samstagvormittag die Gefängnisstrafe bestätigt und um eineinhalb Monate verkürzt. In einem zweiten Verfahren wurde der Kreml-Kritiker ebenfalls verurteilt - zu einer hohen Geldstrafe.

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Ein Moskauer Gericht hat die Berufung des Kreml-Kritikers Alexei Nawalny am Samstagvormittag abgelehnt. Damit bleibt die Haftstrafe in Russland rechtskräftig. Der 44-jährige Nawalny war Anfang Februar zu zwei Jahren und acht Monaten Straflager verurteilt worden. Das Moskauer Berufungsgericht verkürzte jetzt die Haftstrafe um eineinhalb Monate.

Dem Kreml-Kritiker wird in Russland vorgeworfen, gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen zu haben. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht hierfür keine Beweise vorliegen und fordert die umgehende Freilassung Nawalnys, auf den 2020 ein Giftangriff verübt wurde.

Urteil im zweiten Prozess gegen Nawalny

In einem zweiten Verfahren wurde der Oppositionspolitiker am Nachmittag ebenfalls für schuldig erklärt. In einem Tweet habe sich Nawalny abfällig gegenüber einem Kriegsveteran geäußert. Das Moskauer Gericht verhängte eine Geldbuße in Höhe von 850 000 Rubel - umgerechnet rund 9400 Euro.

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