Afghanistan: Eine (zu) hohe Hürde für die EU?

Afghanistan: Eine (zu) hohe Hürde für die EU?
Copyright Kemal Softic/Copyright 2021 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Frank Weinert
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Flüchtlinge, Chaos, Anschläge - Afghanistan steht am Abgrund. Doch was macht die Europäische Union?

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Angesichts der Aussicht auf einen plötzlichen Exodus von Afghanen, die vor der Taliban-Herrschaft fliehen und an den Grenzen Europas ankommen, wägen die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Optionen ab. In dem Bestreben, eine Wiederholung der chaotischen Reaktion auf die Migrantenkrise von 2015 zu vermeiden,

Der EU-Chef für Außenpolitik, Josep Borrell, bringt die Möglichkeit ins Spiel, ein altes EU-Gesetz anzuwenden: "Es gibt eine Richtlinie aus dem Jahr 2001, die noch nie angewandt wurde, und dies könnte die Gelegenheit sein, sie zu nutzen, um die Probleme der Massenmigration zu bewältigen, die einige Mitgliedstaaten betreffen können."

Die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz wurde ausgearbeitet, um Flüchtlingen zu helfen, die in den 1990er Jahren vor den Kriegen in Jugoslawien und im Kosovo flohen. Sie sollte Menschen, die in zukünftige Konflikte verwickelt sind, sofortigen Schutz bieten. Wie könnte sie funktionieren? Dazu Catherine Woollard, Direktorin des Europäischen Rates für Flüchtlinge und im Exil lebende Personen: "Es funktioniert, indem einerseits humanitäre und operative Unterstützung geleistet wird und andererseits den in der EU ankommenden Menschen schnell Schutz gewährt wird, damit sie nicht in den Asylverfahren stecken bleiben und die Asylverfahren selbst nicht durch die ankommenden Menschen überlastet werden."

Die Kommission muss einen Vorschlag vorlegen, in dem sie erklärt, warum sie benötigt wird und wer einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen kann, sowie den Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens. Die Mehrheit der EU-Länder muss dann dafür stimmen, die Richtlinie in Kraft zu setzen. Dann werden die Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt, je nachdem, ob sie sie aufnehmen können. Irland und Dänemark haben eine Ausnahmeregelung.

Die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen ist das Hauptziel, aber die Mitgliedstaaten sind auch aufgefordert, bei anderen Fragen zu helfen, wie Zugang zu Beschäftigung, Unterkunft, medizinischer Versorgung und Bildung für Kinder. Neben dem vorübergehenden Schutz sollten Asylbewerber auch die Möglichkeit haben, einen Antrag auf einen längeren Aufenthalt zu stellen. Der vorübergehende Schutz kann zwischen einem und drei Jahren dauern. Wenn ihnen danach kein Asyl gewährt wird, müssen sie in ihr Heimatland zurückkehren oder auf dem Rechtsweg für ihren Verbleib kämpfen. Die Richtlinie fordert die Länder jedoch auf, humanitäre Gründe zu berücksichtigen, die eine Rückkehr unmöglich machen könnten.

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