Ließ Jesidin verdursten: 10 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.

Jennifer W. vor Gericht in München am 25. Oktober 2021
Jennifer W. vor Gericht in München am 25. Oktober 2021 Copyright Sven Hoppe/(c) Copyright 2021, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
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Das Oberlandesgericht München hat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. am Montag zu 10 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht gibt ihr eine Mitschuld daran, dass ein fünfjähriges jesidisches Mädchen im Irak verdurstet ist.

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Das Oberlandesgericht München hat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. am Montag zu 10 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht gibt ihr eine Mitschuld daran, dass ein fünfjähriges jesidisches Mädchen im Irak verdurstet ist.

Das Gericht sprach Jennifer W. unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zum versuchten Kriegsverbrechen schuldig – außerdem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Fall eines versklavten und getöteten Kindes.

Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen aus Lohne in Niedersachsen vorgeworfen, im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidisches Mädchen in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ. Sie war ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, die Verteidigung dagegen eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS).

Der damalige Mann von Jennifer W. hatte die 5-jährige Rania 2015 zur Strafe vor dem Haus angekettet und in der Sonne verdursten lassen. In einer Erklärung hatte die Verurteilte angegeben, dass ihr Mann das Mädchen auf einem Sklavenmarkt gekauft hatte. Rania sei an diesem Tag krank gewesen und habe ins Bett gemacht. 

Damit sie "lerne zu hören", habe ihr Mann Ranias Hände zusammengebunden und sie gezwungen draußen zu bleiben. Jennifer W. habe versucht, ihren Mann dazu zu bewegen, das Kind wieder ins Haus zu holen. Dieser sei aber aggressiv geworden. Die Angeklagte habe nicht gewusst, wie sie dem Mädchen helfen konnte, sie war "erschrocken, wie schnell sich ihr Zustand verschlechtert hatte". Erst als das Kind leblos zusammensackte, habe ihr Mann sie losgebunden und ins Krankenhaus gebracht. Bei seiner Rückkehr - ein paar Tage später - habe er ihr nicht gesagt, dass Rania tot war.

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