Prozessauftakt um Motorboot-Unfall vom Gardasee

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Von Euronews mit dpa
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Zum Prozessauftakt um den tödlichen Motorboot-Unfall vom Gardasee hat sich einer der Angeklagten bei den Hinterbliebenen entschuldigt.

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Zum Prozessauftakt um den tödlichen Motorboot-Unfall vom Gardasee hat sich einer der Angeklagten bei den Hinterbliebenen entschuldigt. Ihm droht eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung. Der Deutsche, der das Boot gelenkt haben soll, steht in Italien unter Hausarrest und war beim ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal dabei.

Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht des 19. Juni zusammen mit einem Freund in einem Motorboot über den Gardasee gerast zu sein und ein kleines Holzboot überfahren zu haben. Die Deutschen fuhren weiter und gaben später an, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Der ebenfalls angeklagte Freund war nicht zum Prozess in Brescia erschienen.

Die beiden Insassen des Holzbootes, ein junges Paar, starben. Der Vater des jungen Mannes sagt: "Auch wenn ich jetzt Geld von der Versicherung bekommen habe, wie soll ich weiterleben ohne meinen Sohn. Ich bin tot." Die Tante der jungen Frau hält einen Strauß in der Hand: "25 Rosen. Sie war 25 Jahre alt. Mit diesen Rosen ist sie bei uns."

In der ersten Sitzung wurden vor allem technische Details wie die Terminierung der Verhandlungstage geklärt. Außerdem zogen sich die Familien der Hinterbliebenen als Nebenkläger zurück. Sie hatten sich zuletzt mit einer Versicherung der Deutschen auf die Zahlung einer Entschädigungssumme geeinigt. Dagegen wollen der Ort Salò am Gardasee, wo sich der tödliche Unfall ereignet hatte, und der Gemeindeverband Garda als Nebenkläger in den Prozess einsteigen. Die Details dazu sollen bei der nächsten Verhandlung geklärt werden.

In dem Prozess gegen die zwei Münchner sind vorerst neun Verhandlungstage bis März anberaumt. Das verkündete der Richter bei der ersten Anhörung in Brescia. Er deutete aber zugleich an, dass möglicherweise nicht alle Termine nötig sein werden. Er vertagte die Sitzung auf den 16. Dezember. Dann sollen Zeugen gehört werden.

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